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Amtsgericht Köthen Staatsanwaltschaft legt Berufung ein gegen das Urteil gegen einen Ex-Polizisten

Angeklagter war wegen Beleidigung von Privatpersonen sowie von Politikern zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Von Wolfram Schlaikier 29.08.2024, 14:00
Die Wörter Hass und Hetze sind in einem Post bei X (vormals Twitter) mit dem Doppelkreuz (auch Raute genannt) als Stichwörter (Hashtag) markiert.
Die Wörter Hass und Hetze sind in einem Post bei X (vormals Twitter) mit dem Doppelkreuz (auch Raute genannt) als Stichwörter (Hashtag) markiert. (Foto: dpa)

Köthen/Halle/MZ. - Die Staatsanwaltschaft Halle hat Berufung eingelegt gegen das am Montag am Amtsgericht Köthen ergangene Urteil gegen einen früheren Polizeibeamten. Das teilte Staatsanwalt Andreas Sennewald der MZ mit. Der 48-jährige Angeklagte war wegen Beleidigung von Privatpersonen sowie von Politikern zu drei Monaten Haft auf zwei Jahre zur Bewährung, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zum Bezahlen der Verfahrenskosten verurteilt worden.