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Parken in Köthen Parken in Köthen: Ärger mit dem Parkschein

Von Ute Hartling-Lieblang 19.08.2015, 17:58
Wenn der Parkscheinautomat trotz ordnungsgemäßer Bedienung einen Null-Bon auswirft, sollte man auf der Hut sein .
Wenn der Parkscheinautomat trotz ordnungsgemäßer Bedienung einen Null-Bon auswirft, sollte man auf der Hut sein . Heiko Rebsch Lizenz

Köthen - Liane Voigt aus Weißandt-Gölzau ist sauer auf das Ordnungsamt der Stadt Köthen, das ihrer Mutter kürzlich ein Knöllchen verpasst hat. Aus Sicht der Tochter zu Unrecht. Daher ist sie der Meinung, dass die Stadt die zehn Euro für die angeblich von ihrer Mutter begangene Ordnungswidrigkeit zurücknehmen sollte.

Was war passiert? Die Rentnerin Leonore Voigt (65) wollte am 8. Juli zu einem Arzttermin und parkte ihr Auto am Durchbruch in Köthen. Sie steckte zwei Euro in den Parkscheinautomaten und entnahm der Ausgabe einen Parkschein.

Erst Null-Bon, dann Knöllchen

Zu ihrem Erstaunen hielt sie aber einen Null-Bon in der Hand. Da sie es eilig hatte, legte sie den Schein ins Auto. Als sie dorthin zurück kam, fand sie ein Knöllchen wegen Überschreitens der Parkzeit vor. Daraufhin suchte Leonore Voigt das Ordnungsamt auf. Dort stand sie aber vor verschlossener Tür und ärgerte sich noch mehr.

Wieder zu Hause angekommen, versuchte sie es noch einmal telefonisch. Wieder ohne Erfolg. Als die 65-Jährige einen Tag später nochmals im Rathaus anrief, habe man ihr dort gesagt, es käme ab und an vor, dass Unberechtigte, meist Kinder, einfach so am Automaten herumdrücken, wodurch es zur Ausgabe eines solchen Null-Bons kommen könne.

Leonore Voigt sah sich also darin bestätigt, dass sie keine Schuld trifft, und schickte dem Ordnungsamt ein Schreiben, in dem sie den Sachverhalt noch einmal schilderte. Doch dort bliebt man hart. Sie sei in der Pflicht, den entnommenen Bon zu kontrollieren. Das aber hatte sie getan und sich keinen Reim darauf machen können, warum ein Null-Bon statt einem Bon mit der genauen Parkzeit, für die sie auch bezahlt hatte, aus dem Automaten kam.

„Wir sind doch keine Hellseher. Da gehört ein Hinweisschild hin“, empört sich Tochter Liane Voigt. So nach dem Motto des Hits von Mike Krüger sagt sie: „Sie müssen erst den Nippel durch die Lasche zieh’n...“

Sicher sei es auch schon anderen Bürgern so gegangen wie ihrer Mutter, vermutet die Weißandt-Gölzauerin.

Keine Fehlfunktion des Automaten

Die MZ wandte sich im Leserauftrag mit dieser Frage an die Pressestelle der Stadtverwaltung und bekam zur Antwort: „Der Parkscheinautomat im Durchbruch ist voll funktionsfähig. Es kommt jedoch gelegentlich vor, dass Passanten im Vorbeigehen den grünen Knopf drücken, ohne den dann gedruckten Null-Bon zu entnehmen. Dieser verbleibt dann im Automaten und kann irrtümlicherweise von jemandem, der zuvor Geld eingeworfen hat, entnommen und ungesehen ins Auto gelegt werden. So ist es offensichtlich der benannten Autofahrerin ergangen.

Der tatsächlich bezahlte Bon liegt dann noch im Ausgabeschacht, bis er unter Umständen vom nächsten Parker entnommen wird. Es ist jedoch Pflicht eines jeden Parkers, sich von der Richtigkeit seines Parktickets zu überzeugen, bevor er dieses ins Auto legt.

Es handelt sich im angesprochenen Fall also nicht um eine Fehlfunktion des Automaten, sondern die Betroffene hat offenbar einen noch im Automaten befindlichen Null-Bon entnommen(...). Insofern wurde die oben angesprochene Verwarnung aus Sicht der Stadtverwaltung zu Recht erteilt. Ein Hinweis am Automaten ist aus diesem Grund nicht erforderlich. (mz)