Obdachlosen-Unterkunft in Köthen schließt Obdachlosen-Unterkunft in Köthen schließt: Sozialer Frieden durch stadtbekannte Familie gefährdet?

Köthen - Die Angerstraße Nr. 52 ist eines der bekanntesten Grundstücke in Köthen. Nicht nur, weil es das Obdachlosenasyl der Stadt war und ist, sondern auch besonderer familiärer Umstände wegen. Kein Wunder also, dass Ankündigungen der Stadt, das Objekt als Obdachlosenunterkunft aufzugeben und alle Bewohner im Obdach Augustenstraße 63 aufzunehmen, im Fach- wie im Hauptausschuss des Stadtrates auf Skepsis stieß. Eine Skepsis, die mit der Struktur der Familie zusammenhängt, die seit vielen Jahren in der Angerstraße 52 wohnt und es sogar zu diversen Privatfernsehauftritten gebracht hat.
Köthen erhebt für die Nutzung des Obdachs Angerstraße derzeit 3,50 Euro und für das Obdach Augustenstraße 4,50 Euro pro m² und Monat Beide Gebühren sollen im Rahmen der Neukalkulation erhöht werden: auf 6,56 Euro (Angerstraße) und 6,34 (Augustenstraße), bleiben aber defizitär. Die Kosten trägt die Komba.
Nun könnte es mit dem Aufenthalt in der abseits gelegenen Angerstraße vorüber sein. Die Umstände machen es möglich, dass das Obdachlosenasyl in Geuz komplett geräumt werde, so der amtierende Oberbürgermeister Alexander Frolow, und alle, auch die Mitglieder der bewussten Familie, in die Augustenstraße zögen.
Genau da sah manch Stadtrat den Hasen im Pfeffer und so wurde jüngst im Hauptausschuss nicht nur über die Kalkulation der Kosten für die Obdachlosen gesprochen, sondern über einen möglichen Umzug: Um den sozialen Frieden zu erhalten, so Hajo Scholz von der Wählerliste, habe man doch mal angedacht, die Familie in Geuz zu belassen. Nun sei ihr aber der „Gestellungsbefehl“ zum 30. August ins Haus geflattert. „Wollen wir das wirklich tun?“, fragte Scholz, der dann für die Augustenstraße „Krieg“ befürchtet.
Die Stadt habe immer gesagt, dass sie das Obdach Angerstraße „vom Netz“ nehmen werde, sowie das möglich sei, griff Alexander Frolow auf alte Stadtratsbeschlüsse zurück, die neben der bereits erfolgten Schließung der Angerstraße 51 auch die Schließung der Angerstraße 52 vorsehen. „Und diese Möglichkeit bietet sich jetzt, wir wollen diese Option nicht verstreichen lassen.“ Allerdings war Frolow auch klar, dass es notwendig sei, das Klientel in den Obdachlosenunterkünften so zu verteilen, dass es möglichst wenig Konfliktpotential gebe. „Das müssen wir im Auge behalten, aber nach der jetzigen Zusammensetzung spricht nichts dagegen, zu verfahren wie beschlossen.“ (mz)