Entscheidung in Anhalt-Bitterfeld Nach Ausbruch der Geflügelpest in Entenmastbetrieb bei Zerbst - Schutzzone ist wieder aufgehoben
Nach Ausbruch der Vogelgrippe bei Zerbst mussten 66.000 Enten getötet werden. Nun wurde die letzte Schutzauflage beendet.

Zerbst/Bitterfeld/MZ. - Nachdem das Vogelgrippe-Virus bei zwei toten Kranichen bei Bone nachgewiesen wurde, galt seit dem 4. November im Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Stallpflicht für Geflügel. Am 4. Dezember wurde diese größtenteils aufgehoben. Ausgenommen war einzig die Region rund um Reuden/Süd, wo sich im dortigen Entenmastbetrieb der Fläminger Entenspezialitäten am 27. November ein Verdachtsfall bestätigt hatte.
66.000 Enten mussten daraufhin getötet werden. Zugleich wurde eine Sperrzone im Umkreis von 13 Kilometern um den Ausbruchsherd eingerichtet. Für die Orte innerhalb dieser Zone galt weiterhin die Stallpflicht. Zudem mussten die Geflügelbestände überwacht und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden.
Ab 8. Januar 2026 sind nun auch all diese Seuchenbekämpfungsmaßnahmen aufgehoben, nachdem keine weiteren Infektionen mit der hoch ansteckenden Geflügelpest festgestellt wurden, wie es in der Pressemitteilung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld heißt. Das bedeutet, dass kreisweit Hühner, Enten, Gänse & Co. jetzt wieder ins Freie dürfen.
Die zuständige Behörde kann die für die Überwachungszone angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen erst aufheben, wenn der festgelegte Mindestzeitraum nach Abschluss der in dem Seuchenbestand durchgeführten vorläufigen Reinigung und Desinfektion abgelaufen ist und in Betrieben, in denen Geflügel gehalten wird, die vorgeschriebenen tierärztlichen Untersuchungen mit Negativbefund abgeschlossen wurden.
Die festgelegte Mindestdauer der Maßnahmen in der Überwachungszone beträgt bei hochpathogener Aviärer Influenza 30 Tage, so der Landkreis. Die Maßnahmen in der Überwachungszone können also frühestens 30 Tage nach dem Abschluss der vorläufigen Reinigung und Desinfektion im Seuchenbestand aufgehoben werden.