Nach 15 Überfällen auf Einkaufsmärkte Nach 15 Überfällen auf Einkaufsmärkte: Hohe Strafen für Akener Supermarkt-Bande
Dessau/Köthen - Mit Strafen von bis zu acht Jahren ist am Montag vor dem Landgericht Dessau der Prozess wegen insgesamt 15 Überfällen auf Einkaufsmärkte im Raum Köthen, Dessau-Roßlau, Wittenberg und andernorts beendet worden.
Angeklagt waren sechs Männer und eine Frau im Alter von 17 bis 30 Jahren, die von Aken aus operiert haben. Gegen zwei weitere Beteiligte muss gesondert verhandelt werden, weil ihre Verfahren aus unterschiedlichen Gründen abgetrennt wurden.
Die Taten wurden zwischen 14. November 2018 und 22. Februar 2019 nach immer dem gleichen Muster begangen. Ein oder mehrere Täter tauchten kurz vor Ladenschluss in meist kleineren Kaufhallen auf, passten einen günstigen Augenblick ab und hebelten dann in Sekundenbruchteilen den Geldeinsatz aus einer Kasse.
Mehrere Opfer berichteten von anhaltenden Angstzuständen
Die Taten wurden teilweise als Diebstahl gewertet, teils als Raub, weil Mitarbeiterinnen mit dem Brecheisen bedroht oder auch leicht verletzt wurden. Mehrere Opfer berichteten von anhaltenden Angstzuständen; einer wurde als Nebenklägerin Schmerzensgeld von 5.000 Euro zugesprochen.
Bei zwei Angeklagten wurden die Jugendstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Einer der Angeklagten hatte nur eine Nebenrolle gespielt, eine junge Frau hatte zwar oftmals als Fahrerin Beihilfe geleistet, aber mit ihrer Aussage die Ermittlungen wesentlich beschleunigt.
Noch unmittelbar vor der Urteilsverkündung hielt eine Anwältin ein zweites Plädoyer, weil das Gericht ihren Mandanten abweichend von der Anklage der Hehlerei bezichtigt hatte. Tatsächlich war er an den Überfallen nicht beteiligt.
Der aktivste Täter war zur Tatzeit gerade 16, 17 Jahre alt und erhielt eine Jugendstrafe
Da aber drei der Angeklagten bei ihm gewohnt hatten und für Unterkunft und Lebensmittel bezahlt haben sollen, sah das Gericht es als erwiesen an, dass er von der Beute profitiert habe. Seine Anwältin hatte dem widersprochen, zumindest in dieser Instanz ergebnislos, ihr Mandant wurde zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der aktivste Täter war zur Tatzeit gerade 16, 17 Jahre alt und erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Wenn er den wegen seiner Drogensucht angeordneten Entzug durchhält, könnte er in zwei Jahren freikommen. Auch für den zur höchsten Strafe verurteilten Angeklagten gilt, dass er nach dem Entzug zur Halbstrafe entlassen werden könnte. Seine Strafe ist auch deshalb so hoch ausgefallen, weil er zuvor schon häufig straffällig wurde.
Der Prozess hatte im Januar begonnen und war aufgrund einer Sonderregelung wegen der Corona-Epidemie mehrere Wochen unterbrochen worden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (mz)