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Hartz IV Hartz IV: Welche Wohnung ist angemessen?

28.06.2012, 17:43

Köthen/MZ. - Die Kosten einer angemessenen Wohnung gehören zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 / Hartz IV). Eine für das ganze Bundesgebiet einheitliche Regelung gibt es nicht, weil die Mieten in Deutschland je nach geografischer Lage stark unterschiedlich sind.

Einen Anhaltspunkt für die Mietobergrenze gibt das Wohngeldgesetz, es berücksichtigt jedoch die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten; angemessen nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist ein Mietpreis im unteren (das ist nicht der unterste) Bereich der ortsüblichen Mieten.

Zur angemessenen Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte. In Anhalt-Bitterfeld gilt: bis zu 50 Quadratmeter für eine, bis 100 Quadratmeter für sechs Personen. Eine Wohnung muss in ihrer Ausstattung den örtlichen und sozialen Gegebenheiten entsprechen.