Gemeinschaftsunterkunft in der Merziener Straße in Köthen Gemeinschaftsunterkunft in der Merziener Straße in Köthen: Nahe Kaufland soll Flüchtlings-Quartier entstehen

köthen - Die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Köthen, die am Montagabend Gegenstand der Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages war, soll auf einem Grundstück in der Merziener Straße entstehen. Das teilte Landkreissprecher Udo Pawelczyk am Dienstag auf Nachfrage der Mitteldeutschen Zeitung mit. Konkret handelt es sich um die Freifläche an der Einfahrt zu Kaufland, an die sich das Gelände mit den Garagen anschließt, das gegenwärtig vom Motorsportclub Köthen genutzt wird.
Platz für 180 Menschen
Den Zuschlag zum Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft hat die in Berlin ansässige „pro shelter - Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH“ erhalten. Sie wird in Köthen eine Unterkunft schaffen, die 180 Menschen Platz bieten soll. Wie diese Unterkunft aussieht, konnte der Landkreissprecher allerdings nicht sagen. „Die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung legt dies nicht explizit fest“, informierte Pawelczyk. Es seien die Leitlinien des Landes Sachsen-Anhalt für die Unterbringung und soziale Betreuung einzuhalten. „Wie diese baulich umgesetzt werden, ist Angelegenheit des Bieters.“ Natürlich seien alle bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften sowie örtlichen Bauvorschriften einzuhalten.
Der Landkreis ist per Gesetz die zuständige Behörde für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge und muss daher auch für die Kosten der Gemeinschaftsunterkunft aufkommen. Wie hoch sie sind, ist unklar. Eine konkrete Zahl nannte Udo Pawelczyk nicht. Nach MZ-Recherchen soll es sich aber um eine Gesamtsumme von fast fünf Millionen Euro handeln.
Kosten soll das Land tragen
Finanziert wird die Gemeinschaftsunterkunft über „einen Tagessatz pro zugewiesener Person, maximal für die Dauer von fünf Jahren“, teilte der Landkreissprecher mit. Da das Vergabeverfahren aber noch nicht abgeschlossen sei, könne die Höhe des Tagessatzes zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, das sei unzulässig. Der Tagessatz beinhalte sämtliche Leistungen - Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Sicherheitsdienst. „Erst wenn der erste Flüchtling einzieht, zahlt der Landkreis den Tagessatz laut Kalkulation“, sagte Udo Pawelczyk. Die Kosten für die Gemeinschaftsunterkunft stelle der Landkreis dem Land „1:1“ in Rechnung.
Eine Abstimmung mit der Stadt Köthen hat es laut Pawelczyk erst nach Ablauf der Angebotsfrist gegeben, als feststand, an welchem konkreten Standort der Bewerber die Gemeinschaftsunterkunft schaffen will. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Sitzung des Vergabeausschusses seien mit der Stadt Köthen Fragen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, bezogen auf den Standort, erörtert worden. „Die Zulässigkeit ist dort gegeben“, so Pawelczyk.
Nähere Auskünfte ab 7. November
Spätestens zum 31. März 2016 soll die Gemeinschaftsunterkunft in der Merziener Straße fertig sein. Mit Auskünften zu ihrem Vorhaben in Köthen hielt sich das Berliner Unternehmen am Dienstag allerdings bedeckt. „Aufgrund interner Fristen ist es pro shelter erst möglich, ab dem 7. November 2015 ausführliche Informationen zu geben“, teilte Sinas Sosniak von der „Kommunikation pro shelter“ auf MZ-Anfrage mit. (mz)