1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Entsorgung in Anhalt-Bitterfeld: Entsorgung in Anhalt-Bitterfeld: Genossenschaft klagt gegen Müll-Entgelt

Entsorgung in Anhalt-Bitterfeld Entsorgung in Anhalt-Bitterfeld: Genossenschaft klagt gegen Müll-Entgelt

Von Claus Blumstengel 05.08.2014, 11:28
Mehrere Mülltonnen stehen nebeneinander.
Mehrere Mülltonnen stehen nebeneinander. LISKER/ARCHIV Lizenz

Zerbst/Köthen/MZ - Im Prozess gegen die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke (ABIKW) hat die Wohnungsbaugenossenschaft „Frohe Zukunft“ Zerbst als Klägerin einen von der Kammer für Handelssachen beim Landgericht Dessau vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt. Danach sollten die Kreiswerke auf ein Drittel der in einem Jahr in zwei Mehrfamilienhäusern angefallenen Entsorgungsentgelte verzichten. Der Müllentsorger hatte dem Vergleich bereits zugestimmt.

Die Wohnungsbaugenossenschaft Zerbst bezweifelt die Rechtmäßigkeit und die Höhe der Entsorgungsentgelte. Nach der Einführung einer neuen Satzung im Jahr 2011 seien die Entsorgungskosten für ihre 1460 Wohnungen um 60 Prozent gestiegen, obwohl sich die Müllmenge nur unwesentlich erhöht habe, begründet Geschäftsführer Knuth Jacob die Zweifel. Die zwei Wohnhäuser hatte die Genossenschaft in ihrer Klage als repräsentatives Beispiel benannt. Nun hat sie ihre Klage aber auf den gesamten Wohnungsbestand erweitert, so dass der Streitwert jetzt rund 207900 Euro beträgt.

Die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH haben ihren Firmensitz in Bitterfeld Wolfen. Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen jeder Art zur Versorgung der Bevölkerung. Die GmbH wurde im Herbst 2009 als Fusion der Bitterfelder Entsorgungs GmbH und der Be- und Entsorgung Zerbst GmbH gegründet (Stammkapital liegt bei 900 000 Euro).

Mit der Fusion sind etwa 100 Mitarbeiter und rund 20 Auszubildende bei der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH tätig. Aufgrund der Neubildung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mussten auch die bisher drei unterschiedlichen Entsorgungsstrukturen der Altkreise Bitterfeld, Zerbst und Köthen mit bislang differierenden Abfallentsorgungs- und Gebührensatzungen bzw. einer Entgeltordnung ab dem 1. Januar 2011 vereinheitlicht werden.

Auf ihrer Sitzung am 24. Juni 2010 haben die Abgeordneten des Kreistages Anhalt-Bitterfeld eine umfassende Abfallentsorgungssatzung, die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen und das erste Preisblatt der ABI KW beschlossen. Diese Regelungen sind am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Deshalb brachte das Jahr 2011 für die Bürger Veränderungen im Bereich der Abfallentsorgung (Einführung von fünf Abfallentsorgungsvarianten). Als kommunales Unternehmen des Landkreises ist die GmbH mit der Entsorgung der kommunalen Abfälle und der Erhebung der Entgelte beauftragt.

Die Kammer für Handelssachen am Landgericht Dessau hat die Überprüfung der Entgeltkalkulation durch einen Gutachter angeordnet. Da die Entgeltsatzung für ganz Anhalt-Bitterfeld gilt, hätten das Ergebnis und ein daraus folgendes Urteil Auswirkungen auf alle Einwohner des Landkreises. Zwei Verhandlungen und einen Verkündungstermin gab es bisher. Wann weiter verhandelt wird, steht noch nicht fest.