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Bauvorhaben Bauvorhaben: Das blaue Haus wird wieder aufgebaut

Von sylke hermann 14.10.2013, 19:36
Erst wurde das Denkmal in Quellendorf abgerissen, nun wird es wieder aufgebaut.
Erst wurde das Denkmal in Quellendorf abgerissen, nun wird es wieder aufgebaut. Heiko Rebsch Lizenz

quellendorf/MZ - Es tut sich was am vormals blauen Haus von Quellendorf. Sichtbar tut es das. Das Wohnhaus, das ein Denkmal ist, steht (fast) wieder. Aber: „Zu den Beweggründen der Bauherrin für die Demontage des Wohnhauses liegen dem Bauordnungsamt keine neuen Erkenntnisse vor.“ Das erklärt dessen Leiter, Andreas Pischke, auf Nachfrage der MZ. Nichts Neues - und das seit April dieses Jahres?

Zur Historie: Die Bauherrin Konstanze Plötz wollte das einstige herzogliche Jagdaufseherhaus - auch mit Mitteln der Europäischen Union zur Unterstützung des ländlichen Raumes (Leader) - sanieren. Plötzlich und unerwartet sah sie sich seitens der Medien und dann auch der Behörden mit der Frage konfrontiert: Wo ist es hin?

Denkmalgerechte Genehmigung liegt vor

Das blaue Haus in der Köthener Straße Nummer 7 war bis auf die Grundmauern verschwunden. Abgerissen? Abgetragen? Rückgebaut? Plötz vor Monaten in Erklärungsnot: Die Standsicherheit sei gefährdet gewesen, begründete sie und versicherte, sie habe unverzüglich handeln müssen. „Tatsache ist“, betont das Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, „dass ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung und ohne die Abbruchanzeige nach Bauordnungsrecht das Wohnhaus demontiert und abgebrochen wurde.“

Eine denkmalrechtliche Genehmigung hat Konstanze Plötz mittlerweile. Das ist neu seit April dieses Jahres. Diese ist Bestandteil der Baugenehmigung, die nun ebenfalls vorliegt. Im Juni, hat die MZ über die zuständige Stelle in der Landkreisverwaltung in Erfahrung gebracht, hatte sie den Bauantrag nachgereicht. „Wiedererrichtung des Wohnhauses vom ehemaligen Jagdaufseherhof unter Aufnahme der alten Fachwerkkonstruktion mit neuen Ergänzungen/Änderungen“ war das Papier überschrieben. Am 22. Juli dann der positive Bescheid.

Bis Ende des Jahres will Konstanze Plötz das ehemalige blaue Haus von Quellendorf weitgehend wieder aufgebaut haben. So zumindest der Kenntnisstand von Ralf-Peter Weber, Leader-Manager in Anhalt. Er verfolgt das Geschehen. Denn das Objekt zählt zu den Leader-Projekten in Anhalt. Der MZ wollte die Bauherrin nichts zu den fortgeschrittenen Arbeiten oder ihren Ideen für die weitere Sanierung sagen. Wie schon im April. Weber hofft und dürfte da im Namen der Bauherren sprechen, dass das Wetter einigermaßen hält und bis zum Wintereinbruch noch viel zu schaffen ist.

30 000 Euro bekommt Plötz über das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten als Zuschuss für ihr Projekt. Das Dach soll saniert, die Fassade mit Hanfwolle gedämmt, das Fachwerk saniert beziehungsweise ergänzt, ein Fundament aufgebaut werden, zitiert Weber aus dem Fördermittelantrag und den Angeboten der Firmen. Das seien „die klassischen Fördergegenstände aus der Dorferneuerung“. Ohne die nachträglich beantragten und Ende Juli erteilten Genehmigungen hätte sich die Bauherrin die Chance auf Fördermittel genommen, ergänzt der Leader-Manager. Doch das sei jetzt kein Thema mehr.

"Mehr als die Hälfte der Hölzer als Originalsubstanz bleibt erhalten"

Wie auch der Denkmalstatus nicht mehr in Frage gestellt wird. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie begründet das damit, dass „das komplette Gehöft in seiner strukturellen Gesamtheit, aber auch die Baugestalt des wieder zu errichtenden Wohngebäudes sowie dessen Fachwerkkonstruktion in allen gestaltgebenden Komponenten erhalten bleibt“. Außerdem „bleibt deutlich mehr als die Hälfte der Hölzer als Originalsubstanz erhalten“.

Dennoch sieht das Landesamt auch eine Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft und zwar in der Form, „dass außer der Fachwerkkonstruktion sämtliche Ausfachungen verloren sind und eine Reihe funktionsbedingter Änderungen im Fachwerkgefüge im Zuge der Wiedererrichtung vorgenommen werden“. Aber, heißt es in dem Antwortschreiben des Bauordnungsamtes weiter: „Eine Substanzminderung in ähnlich bedeutender Größenordnung wäre auch im Falle einer genehmigten und abgestimmten Abtragung des Gebäudes zu erwarten gewesen. Die festzustellende Beeinträchtigung des Denkmalwertes bewegt sich daher in Größenordnungen, die naturgemäß im Rahmen einer Reparaturmaßnahme dieser Art in Kauf genommen werden müssen.“

Weil eben jene Genehmigungen nicht vorlagen, hat der Landkreis ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Konstanze Plötz eingeleitet. Mit einem Ergebnis, heißt es, sei erst nach Fertigstellung des Vorhabens zu rechnen.