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Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld: Osternienburger Land braucht eine Wasserwehr

Von Claus Blumstengel 21.03.2012, 19:05

Osternienburg/MZ. - Vier Orte betroffen

Das seit März 2011 geltende neue Wassergesetz des Landes schreibt für Orte, die von einem Jahrhundert-Hochwasser betroffen sein könnten, den Aufbau einer Wasserwehr vor. Laut Bürgermeister Stefan Hemmerling wären das im Osternienburger Land die Ortschaften Trebbichau, Diebzig, Reppichau und Chörau.

Ob man die Aufgaben der Wasserwehr nicht dem Technischen Hilfswerk übertragen könne, wollte Ausschussmitglied Henry Kreibich (CDU / Freie Wähler) wissen. Dies sei laut Wassergesetz nicht möglich, informierte die Leiterin des Ordnungsamtes, Jutta Scherbaum. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Wasserwehr parallel zur Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt werden muss, also möglichst wenig oder keine Feuerwehrleute in ihren Reihen haben sollte, um bei Hochwasser den Brandschutz nicht zu gefährden. "Aber die Feuerwehrleute sind am besten dafür ausgebildet", gab Karl Baukuß (Fraktion CDU / Freie Wähler) zu bedenken. Es könne aus einer Ortswehr eine Wasserwehr gebildet werden, schlug Bürgermeister Hemmerling vor. Im Brandschutz gebe es ja auch Spezialisierungen.

Für den Fall, dass sich für die Wasserwacht nicht genügend Freiwillige finden, kann der Bürgermeister laut Wassergesetz auch Mitarbeiter der Verwaltung und weitere Einwohner dazu verpflichten. Auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr können in die Wasserwacht aufgenommen werden, so weit der Brandschutz in der Gemeinde dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wer den Dienst in der Wasserwehr ohne triftigen Grund ablehnt, dem droht eine Geldbuße bis zu 1000 Euro.

Einsatz ab Alarmstufe III

Die Wasserwehr ist laut Satzungsentwurf ein "Wach- und Hilfsdienst". Sie wird eingesetzt, wenn durch Hochwasser, Eisgang oder andere Ereignisse Anlagen des Hochwasserschutzes gefährdet werden. Das ist ab Ausrufung der Alarmstufe III der Fall. Dann haben die Mitglieder der Wasserwehr die Aufgabe, die Entwicklung des Wasserstandes bzw. den Eisgang zu beobachten, Deiche, Dämme, Schöpfwerke, gefährdete Brücken und Wehre zu bewachen. Sie werden außerdem bei der Sicherung und Reparatur von Schadstellen an Deichen sowie bei angeordneten Räumungen von Gebäuden eingesetzt. Dafür muss ein Organisations- und Einsatzplan aufgestellt werden. Die Ausbildung der Wasserwehr übernimmt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz kostenlos.

Einig war sich der Ausschuss darin, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Aken beim Hochwasserschutz nach der Bildung einer Wasserwehr fortgesetzt werden soll. So bestehe bereits jetzt eine Vereinbarung, dass Feuerwehrleute aus dem Osternienburger Land bei Hochwasser die Deichwachen der Akener Wasserwacht verstärken.

In den Städten Köthen und Südliches Anhalt ist eine Wasserwehr nicht vorgeschrieben, da dort nicht die Gefahr eines "Jahrhundert-Hochwassers" besteht.