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Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld: Kein Rückbau der Lagune

Von helmut dawal 25.01.2013, 18:13

Halle (Saale)/aken/MZ. - Das wollte Geschäftsmann Nöske aber ebenso wenig wie einer Forderung der Landkreisverwaltung nachkommen, die aus seiner Sicht wenig Sinn gemacht hätte. "Dann hätte ich nämlich Schlamm am Strandbereich des Sees hinkippen und Schilf anpflanzen müssen. So ein Unfug", schimpfte er. Und entschloss sich im Mai vergangenen Jahres, den Rechtsweg zu gehen. Das Ziel ist nun erreicht: Das Verwaltungsgericht Halle, informierte Rechtsanwalt Ulf Klewe von der Leipziger Kanzlei Bonell & Collegen, gab vor wenigen Tagen Nöskes Klage statt.

Im Frühjahr 2006 erwarb Joachim Nöske die Grundstücke, auf dem sich der Campingplatz Akazienteich und das dazugehörige Strandbad befinden. Nach dem Kauf investierte er in das Objekt, ließ verschiedene Baumaßnahmen durchführen und den Strandabschnitt unter Einbeziehung einer Landzunge erweitern. Die Bewirtschaftung des Campingplatzes und des Strandbades übertrug Nöske einem Pächter aus Leipzig. Dieser veranlasste im Januar 2008 die Reinigung des Gewässers durch eine Firma mit dem Ziel, das Seebad für Besucher, Dauercamper und Zelttouristen attraktiver zu machen. Bei den Arbeiten wurde Schilfröhricht entfernt und Gewässerbodensubstrat, vor allem Sand und Kies, ausgebaggert und auf einen anderen Teil des Sees umgelagert, so dass eine Lagune entstand.

Meldungen erfolgten anonym

"Anwohner der benachbarten Bungalowsiedlung Akazienteich und Mitglieder der so genannten Arbeitsgemeinschaft Naturfreunde Akazienteich haben diese Arbeiten beobachtet und dem Naturschutzamt der Landkreisverwaltung gemeldet. Wer genau Anzeige erstattete, ist nicht bekannt. Die Meldungen erfolgten anonym", berichtete Rechtsanwalt Klewe. Die Behörden hätten dem Eigentümer des Objektes, also Herrn Nöske, im August 2010 aufgegeben, den früheren Zustand am See wieder herzustellen. "Dies hätte für meinen Mandanten immense finanzielle Aufwendungen bedeutet, um die Lagune abtragen zu lassen. Er trug sich deshalb mit der Absicht, das Seebad für die Öffentlichkeit zu schließen", schilderte der Rechtsanwalt.

Das Verwaltungsgericht bewertete in seinem Urteil das Aufschütten von Sand und Kies zwar als Eingriff in die Natur und Landschaft, kam aber zu der Überzeugung, dass nicht der Eigentümer des Seebades der Verursacher des Eingriffs war, sondern der Betreiber. "Im Naturschutzrecht wird auf den Verursacher abgestellt, nicht auf den Grundstückseigentümer", erläuterte der Rechtsanwalt. Das Gericht entschied, dass der Eigentümer die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht durchzuführen hat.

Das Pachtverhältnis zwischen Nöske und dem Mann aus Leipzig gibt es inzwischen nicht mehr. "Als nach der Reinigung des Teiches das Theater begann, hat er hingeschmissen", informierte Nöske.