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Anhalt-Bitterfeld Anhalt-Bitterfeld: Kein Antrag auf Elterngeld

31.07.2013, 12:10

Köthen/Bitterfeld/MZ/uli - Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde bisher kein einziger Antrag auf Betreuungsgeld gestellt, das ab 1. August allen Eltern zusteht, die für ihre Kinder keinen staatliche geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Das bestätigte Landkreissprecherin Marina Jank der MZ auf Nachfrage.

Von den zehn Städten und Gemeinden in Anhalt-Bitterfeld haben bisher fünf neue Satzungen im Rahmen des ebenfalls seit 1. August gültigen Kinderförderungsgesetzes beschlossen und beim Landkreis eingereicht, erklärte Jank weiter.

Das Gesetz regelt den Ganztagsanspruch auf Betreuung für Kinder bis zur 7. Klasse. In der Satzung wird die Höhe der Elternbeiträge festgelegt. Noch nicht beschlossen wurden die Satzungen bis zum Mittwoch im Osternienburger Land, Muldestausee, Aken, Raguhn-Jeßnitz und Zörbig.

Zugestimmt hat der Landkreis bereits den Satzungen der Städte Südliches-Anhalt, Sandersdorf-Brehna und Bitterfeld-Wolfen. Während die Elternbeiträge in Bitterfeld-Wolfen zunächst auf dem alten Niveau bleiben sollen, wurden sie im Südlichen-Anhalt und Sandersdorf-Brehna erhöht.

Noch keine Zustimmung des Landkreises liegt laut Jank für die Satzungen der Städte Köthen und Zerbst vor.