Aken braucht Geld Aken braucht Geld: Verwaltung möchte 15 Garagenpachtverträge kündigen
Aken - Aken braucht Geld. Und wie könnte die Stadt möglichst schnell zu Geld kommen? Indem sie verkauft, was frei und sofort verfügbar ist. So steht es in der Haushaltskonsolidierung. Und so soll es nun geschehen.
Verfügbar wären zum Beispiel Grundstücke in einem Quartier, das die Stadt im kommenden Jahr neu ordnen will. Es geht um Teilflächen in der Dessauer Landstraße, im Amselweg, in der Puschkinstraße und im Nachtigallenweg. Mehr als 7.000 Quadratmeter.
Zum Teil handelt es sich um Grundstücke, die keinen Zugang zum öffentlichen Verkehrsraum besitzen. Andere sind seit Jahrzehnten als Gärten an die Besitzer angrenzender Häuser verpachtet. Außerdem gibt es Flächen, wie in der Puschkinstraße und im Amselweg, auf denen sich Garagen befinden, die für 72 Euro pro Jahr verpachtet sind.
Zeitlich befritestes Vorkaufsrecht für die aktuellen Pächter
Nun würde die Stadt Aken jene 15 Garagenpachtverträge zum 31. Dezember dieses Jahres gern kündigen. Dem Pächter, so ist es in der Beschlussvorlage nachzulesen, die im jüngsten Stadtrat vorgestellt wurde, räumt die Stadt ein Vorkaufsrecht ein, zeitlich befristet allerdings.
Weiter heißt es: „Sofern er davon keinen Gebrauch macht, wird die betreffende Garage an Dritte im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert.“ Ein Thema, das bei den Stadträten Erklärungsbedarf offenbarte und eine kontroverse Diskussion nach sich zog.
Als pauschalen Restwert setzte die Stadt 4.000 Euro pro Garage an. Dafür bekäme der Käufer das Garagengebäude, das zugehörige Grundstück, auf dem die Garage steht, anteilig die Nebenflächen wie Zufahrten - und, was immer wieder betont wurde, die Kosten der Neuvermessung durch die Stadt wären ebenfalls enthalten.
Kaufpreis soll niedriger sein, wenn der Käufer die Garage selbst errichtet hat
Doch nicht jeder Käufer soll 4.000 Euro zahlen müssen. Denn: „Kann der Käufer den Nachweis erbringen, dass er die Garage selbst errichtet hat, dann beträgt der Kaufpreis nur ein Drittel des festgelegten Wertes von 4.000 Euro.“ Also 1.320 Euro. Als Nachweis genüge die Vorlage eines bestehenden DDR-Altvertrages.
Kaum hatte der Vorsitzende des Stadtrates, Stefan Krone (SPD), die seiner Meinung nach wichtigen Passagen der Beschlussvorlage vorgetragen, da gingen schon die ersten Finger nach oben. Lothar Seibt (FDP) meldete sich zu Wort, indem er erklärte, dass man hier geltendes deutsches Recht umsetzen wolle, was im Grunde seine Zustimmung fände.
Allerdings sei er doch erstaunt, „dass der Fachausschuss das so einfach abgenickt hat“. Gemeint war der Bauausschuss. Der war dem Vorstoß der Verwaltung am 17. Juli gefolgt - einstimmig. Seibt wunderte sich, dass die Garagenbesitzer jetzt für etwas zahlen sollen, was sie selbst errichtet hatten. Hier meldete sich sein „Gerechtigkeitsempfinden“, wie er sagte.
„Das ist rechtlich sauber, aber moralisch bedenklich“
Ronald Doege übernahm als Mitarbeiter der Bauverwaltung die Funktion des Erklärenden: „Rein rechtlich wäre die Stadt Eigentümer der Garagen. Wir wollen, dass diejenigen, die Pächter sind, die Garagen auch bekommen.“ Stefan Krone betonte: Grundsätzlich würden die Aufbauten, also Garagen, dem Grundstückseigentümer, also der Stadt, gehören. „Das ist rechtlich sauber, aber moralisch bedenklich.“ Doege erklärte, man halte das Vorgehen für angemessen. Und fügte hinzu: „Das soll nicht auf alle Garagenkomplexe angewendet werden.“
Kathrin Hinze (Linke) wunderte sich über die enorme Spanne: Der eine soll 1.320 Euro zahlen, der andere 4.000 Euro. Auch Marcus Burock (parteilos) forderte zumindest „einheitliche Preise für alle“. Marko Gregor (parteilos) hätte gern gewusst, was passiert, wenn sich für einige Garagen kein Käufer findet? Behalte sich die Stadt dann vor, dem Pächter zu kündigen und einen neuen zu suchen? Die Nachfrage, ergänzte Ronald Doege, sei in jedem Fall größer als das, was man an Garagen anbieten könnte.
Gibt es Pächter, die nicht kaufen können oder wollen, dann müsse man neu beraten
Klaus Hummel (SPD) machte deutlich, worum es im Grunde geht. „Um Haushaltskonsolidierung.“ Doch nicht der Stadtrat wolle die Pachtverträge kündigen, sondern die Verwaltung. Deshalb schlug er vor, man sollte zunächst einmal das Kaufinteresse erfragen.
Gäbe es Pächter, die nicht kaufen können oder wollen, dann müsse man neu beraten. „Wir wollen das Okay“, bekräftigte Ronald Doege für die Verwaltung, „dass wir die Flächen neu ordnen dürfen.“ Das sei der erste Schritt. Der zweite: die Vorstellung bei den Garagenpächtern.
Offensichtlich blieben an diesem Abend zu viele Fragen unbeantwortet. Nun soll der Verkauf der Garagen in allen Ausschüssen erneut diskutiert werden, was mehrheitlich beschlossen wurde. (mz)
In Akens Puschkinstraße und im Amselweg sind zu DDR-Zeiten 15 Garagen gebaut worden - auf dem Grund und Boden der Stadt und mit deren Zustimmung. Im DDR-Recht gab es selbstständiges Eigentum am Grundstück und den darauf befindlichen Bauten, wie zum Beispiel Wochenendhäuschen oder Garagen.
Das änderte sich mit der Deutschen Einheit. Da das Bürgerliche Gesetzbuch keine Trennung von Grundstück und der darauf befindlichen Bebauung kennt, ist das Recht angepasst worden, in Form des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Darin wurde für Altverträge aus DDR-Zeiten eine Übergangsfrist geschaffen, um Grundstück und Bebauung zusammenzuführen.
Seit 2007 kann der Eigentümer des Grundstücks diese Altverträge aus DDR-Zeiten kündigen und über beides verfügen: sein Grundstück und die Aufbauten, wie etwa Garagen. Bisher machte die Stadt Aken von diesem Recht keinen Gebrauch. Nun will man erstmals so verfahren - im Zuge der Grundstücksneuordnung im Quartier Dessauer Landstraße, Amselweg, Puschkinstraße und Nachtigallenweg. (her)