Wetter ist Unsicherheitsfaktor beim Bau Wetter ist Unsicherheitsfaktor beim Bau: Baufirmen im Jessener Land starten sehr verhalten

Elster/Jessen - An der Deichbaustelle in Listerfehrda werden mobile Toiletten abgeladen. Und an der B187 am Abzweig Ruhlsdorf wird sogar schon wieder gegraben für das neue Abwassernetz. Hat das Frühlingserwachen auf den Baustellen schon eingesetzt?
Darauf festlegen wollen sich die Bauunternehmen aber noch nicht. Der Januar ist gerade einmal um, der Februar kann durchaus noch einmal frostig werden. „Wir haben in den Verträgen immer eine Schlechtwetterregelung“, sagt Matthias Wegener, Geschäftsführer der Elster Bau GmbH in Elster. Dann müsse die Zeit an die Fertigstellungsfrist drangehängt werden. Etwa 40 Prozent des Auftragsvolumens von Elster Bau liege im Eigenheimbereich, gefolgt von öffentlichen und Industriebauten. Etwa einen Monat Winterpause müsse man noch immer im Hinterkopf haben. Und nach mehreren Tagen Frost könne man auch nicht gleich loslegen, sobald das Quecksilber im Thermometer wieder über Null geht. „Das Material taut ja auch nicht gleich wieder auf.“
Nicht zuletzt sei es eine Qualitätsfrage. Für bestimmte Arbeiten, etwa die Treppen am Wittenberger Schloss, mit denen die Elsteraner Firma beauftragt ist, müsse es grundsätzlich frostfrei sein. Frost und Sichtbeton, „das geht gar nicht“, sagt Wegener.
Innenputzarbeiten, wie etwa im neuen Elsteraner Rathaus, können aber auch im Winter erledigt werden. Mit Überstundenausgleich und dem Saisonkurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur überbrücken die Mitarbeiter des Unternehmens die arbeitsarme Zeit.
Laut Marion Tuchel, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg, hatten im November 24 Betriebe aus dem Kreis Wittenberg für 163 Personen Saisonkurzarbeitergeld beantragt, im Jahr zuvor waren es weniger Betriebe (21), aber mehr Mitarbeiter (205). Aktuellere Zahlen über die Inanspruchnahme der Regelung, die letztlich den Betrieben helfen soll, ihre Fachkräfte zu halten, die sie im Frühjahr wieder brauchen, gebe es nicht, so Tuchel auf Nachfrage. „Die Betriebe zeigen das an, wenn sich Ausfallzeiten anbahnen.“ Beantragt werden kann das Saisonkurzarbeitergeld vom 1. Dezember bis zum 31. März können von Betrieben im Bauhauptgewerbe, Dachdeckerhandwerk sowie Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. Unternehmen im Gerüstbau konnten es schon ab 1. November beantragen. (mz)