Personalausweise Personalausweise : Bei so vielen Jessenern ist Dokument ungültig
Jessen - Gehören Sie dazu? Schauen Sie lieber gleich mal nach: Bei 397 Einwohnern der Stadt Jessen (Elster) ist das „Verfallsdatum“ des Personalausweises überschritten, im längsten Fall 2,5 Jahre. „Damit ist das Dokument nicht mehr gültig“, sagt Lisa Vossen, Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt.
Wenn die Betreffenden zudem nicht in Besitz eines gültigen Reisepasses sind, verstoßen sie gegen das Personalausweisgesetz, das jedem deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren ein Personaldokument zur Pflicht macht. Ausnahmen gebe es. Zum Beispiel können hochbetagte und schwer pflegebedürftige Menschen mit einem ärztlichen Attest von der Ausweispflicht befreit werden - das müssen dann die Betreuer beziehungsweise bevollmächtigten Angehörigen mit der Behörde regeln.
Erinnerung im Mitteilungsblatt in Jessen
Dass der Ausweis abgelaufen ist, werde oft erst bemerkt, wenn die Bürger wegen anderer Angelegenheiten ins Einwohnermeldeamt oder zu anderen Behörden kommen. „Schon wenn wir feststellen, dass das Ablaufdatum naht, weisen wir die Bürger darauf hin und empfehlen, schnellstmöglich einen neuen Ausweis zu beantragen“, so Lisa Vossen.
„Um den Bürgern ein Verwarngeld zu ersparen, wird im Mitteilungsblatt der Stadt in regelmäßigen Abständen an den Ablauf der Gültigkeit des Ausweises erinnert.“ Auch wenn die Säumigkeit nicht beabsichtigt ist - vor Strafe schützt das nicht. Ab drei Monaten Überschreitung erhebt die Stadt ein Verwarngeld, angefangen mit zehn Euro, bis maximal 55 Euro. Verweigerern wird im Gesetz sogar ein Bußgeld bis 5000 Euro angedroht.
Freilich wird der Personalausweis innerhalb des Landes selten benötigt. Viele Stellen akzeptieren zur Feststellung der Identität zum Beispiel den Führerschein. Für das Postidentverfahren - das Identifizierungsverfahren der Deutschen Post unter anderem für Vertragsunterlagen - ist der Personalausweis hingegen unerlässlich. Bei Auslandsreisen auch innerhalb der EU sowieso.
Weil Kinder nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen sind, brauchen sie seit 2012 für Auslandsreisen ein eigenes Dokument. In der Regel ist das der Kinderreisepass. Ausgestellt wird der für Kinder bis zwölf Jahre. Das kostet 13 Euro. „Für etwa elfjährige Kinder wäre auch gleich ein Personalausweis möglich“, erklärt Lisa Vossen. Dieser ist dann sechs Jahre gültig.
Schreibweisen müssen im Personalausweis stimmen
Für die Neuausstellung des Personalausweises - Verlängerung gibt es nicht - müssen neben einem biometrischen Passbild die Geburts- oder Eheurkunde, der alte Personalausweis bzw. der Reisepass mitgebracht werden. Die Urkunde sei für den Abgleich mit den Daten im Melderegister nötig. Vor allem bei der Schreibweise von Namen oder Ortsnamen (Geburtsort, Ort der Dokumentenausstellung) gebe es mitunter Unstimmigkeiten, die von älteren Schreibweisen herrühren.
Ein Beispiel ist Jessen: Früher stand Jessen/Elster in den Papieren, heute ist die offizielle Schreibweise Jessen (Elster). Früher sei in den Personaldokumenten der Rufname als Erstes aufgeführt worden, heute werden die Vornamen in der Reihenfolge aufgeführt, wie sie in der Geburtsurkunde stehen.
Zwei Wochen nach Antragstellung liegt der neue Personalausweis abholbereit im Einwohnermeldeamt - im „Tausch“ gegen das alte Dokument oder den vorläufigen Personalausweis. Den kann man sich sofort ausstellen lassen, wenn man etwa in letzter Minute vor Reiseantritt bemerkt hat, dass das Dokument abgelaufen ist. Bei der aktuellen Sicherheitslage verlässt man sich besser nicht darauf, dass die Bundespolizei an der Grenze nur durchwinkt. (mz)