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Jessener vor Gericht Landgericht Dessau-Roßlau verurteilt Mann aus Jessen wegen unerlaubtem Umgang mit explosiven Stoffen

Zu welcher Strafe ein Mann aus Jessen verurteilt wird. Beschuldigter verhält sich kooperativ.

Von Andreas Behling 28.12.2025, 18:00
Im Landgericht in Dessau-Roßlau wird verhandelt.
Im Landgericht in Dessau-Roßlau wird verhandelt. (Foto: Jonas Lohrmann)

Jessen/Dessau/MZ. - Ein Mann aus Jessen ist am Dienstag vergangener Woche wegen des vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosiven Stoffen und des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt worden.

Damit stellte die 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau den Schuldspruch klar und änderte die vorherige Entscheidung der ersten Instanz in der Rechtsfolge zum Teil ab. Das Amtsgericht Wittenberg hatte am 6. November 2024 eine Geldstrafe verhängt, die sich auf 5.600 Euro belief.

Illegale Pyrotechnik und Munition: Durchsuchung auf Grundstück in Jessen

Die Kammer unter dem Vorsitz von Annette Barth hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er zuvor nie mit den Gesetzen in Konflikt geraten war und sich das Verfahren aus Gründen, für die er nichts konnte, recht lange hinzog.

Tatsächlich waren die Ermittler schon vor über vier Jahren, nämlich am 28. Juni 2021, auf einem weitläufigen Grundstück in Jessen im Rahmen einer Durchsuchung auf mehrere pyrotechnische Erzeugnisse und 48 Patronen gestoßen, die für Schrotflinten geeignet waren.

Während der Durchsuchung, dies wurde ebenfalls positiv ins Kalkül gezogen, zeigte sich der seinerzeit nicht anwesende 26-Jährige kooperativ, indem er die Beamten per Telefon zum Aufbewahrungsort, einem ehemaligen Hundezwinger, lotste. Die Berufungskammer zeigte sich überzeugt, dass es der Mandant von Verteidigerin Anja Maria Munteanu war, dem die Taten angelastet werden mussten.

Zwar habe niemand den Mann gesehen, wie er Raketen und Munition in seinen Händen hielt. Aber von der Polizei am Telefon mit der Durchsuchung konfrontiert, offenbarte er seine Kenntnis vom Lagerplatz. Es gebe keine ernsthaften Anhaltspunkte, so die Vorsitzende, dass sich der Angeklagte erst bei einer anderen Person erkundigte, was er sagen sollte.

Gefährliche Kugelbomben und Bodenblitze – LKA warnt vor Perchlorat

Darüber hinaus habe nachweislich der Jessener die Pyrotechnik auf einer Plattform im Internet zum Verkauf angeboten. Dass es diese Offerte gab – die Produkte hatten weder einen Konformitätsnachweis des Herstellers noch ein notwendiges Prüfkennzeichen –, war Ermittlern der Polizeidirektion Chemnitz (Sachsen) aufgefallen, die dann ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt informierten.

Bei der Pyrotechnik handelte es sich zum Beispiel um sogenannte Kugelbomben, die aus einem Mörserrohr verschossen werden, mehrere Raketen und zudem Bodenblitze vom Kaliber 24.

Die Kammer hatte beim Landeskriminalamt (LKA) Magdeburg Zünd- und Brennproben in Auftrag gegeben. Deren per Video aufgezeichneten Ergebnisse wurden von einem Mitarbeiter vorgestellt. Sämtliche Böller, Blitze und Raketen, stellte der Zeuge klar, enthielten nicht Schwarzpulver, sondern das weitaus gefährlichere Perchlorat als Sprengsätze.

Deren Wirkung – Straftäter nutzen Perchlorat etwa auch zum Aufsprengen von Geldautomaten – sei verheerend, hieß es. Auf manchen der Videos war zu erkennen, wie der dicke Holzpfosten zerstört wurde, an dem die Pyrotechnik für die Tests befestigt war.

Verkaufsabsicht im Internet: Ermittler stoßen auf riskante Feuerwerksprodukte

Diese Dinge, erläuterte der Mann vom LKA, seien „leider Gottes auf Polenmärkten erhältlich“. Dieses „sehr erhebliche Gefährdungspotenzial“ wertete das Gericht wiederum zu Lasten des Jesseners. Zumal eine Verkaufsabsicht bestanden habe, wie Annette Barth formulierte.

Der Sachverständige hatte in seiner Aussage von schwersten Schädelfrakturen und abgerissenen Schultern berichtet, die auf den unsachgemäßen Umgang mit Kugelbomben und solchen Produkten zurückzuführen waren. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.