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Verkehr  Kreisel Jessen: Nichts geht mehr am Kreisel in Jessen

Von Frank Grommisch 02.02.2017, 05:00
Wieder zugestellt ist der Kreisverkehr in Jessen. Der Bus (rechts) kann aus der Wittenberger Straße nicht einfahren.
Wieder zugestellt ist der Kreisverkehr in Jessen. Der Bus (rechts) kann aus der Wittenberger Straße nicht einfahren. Grommisch

Jessen - Nichts geht mehr. Das gilt öfter für den großen Kreisverkehr in Jessen. An diesem Knotenpunkt, an dem die Rosa-Luxemburg-Straße (B 187), die Bahnhofsstraße, die Rehainer Straße (B 187), die Alte Gorsdorfer Straße und die Wittenberger Straße zusammenlaufen, bewegt sich, wenn die wenige hundert Meter entfernten Bahnschranken geschlossen sind, zuweilen weder etwas vor noch zurück.

Immer wieder gibt es Klagen über Verkehrsteilnehmer, die den Kreisel zustellen und es so unmöglich machen, dass Autofahrer etwa aus der Wittenberger Straße in Richtung Elster weiterkommen.

So ging es auch André Strickfaden aus Annaburg. Als Fünfter stand er in der Schlange derer, die in Richtung Wittenberg wollten, aber nicht konnten, weil „uneinsichtige Pkw-Fahrer“ den Kreisverkehr zugestellt hatten. Doch da öffneten sich die Bahnschranken. Es konnte weitergehen, dachte er.

Kurz darauf senkten sich die Schranken jedoch wieder. Zwar gab es im Kreisel kurzzeitig eine Lücke, doch die sei sofort von zwei Pkw zugestellt worden. André Strickfaden ergriff schließlich die Initiative, stieg aus und wies die beiden Autofahrer auf ihr Fehlverhalten hin, um so eine Gasse in Richtung Wittenberg frei zu bekommen. Doch, zu früh gefreut. Denn ein Lkw rückte sofort nach und blockierte den Platz, den die Pkw durch ihr dichteres Auffahren geschaffen hatten. „Mit so viel Dummheit hatte ich wirklich nicht gerechnet“, bekannte der Annaburger.

Nahezu täglich sind solche Szenarien am Kreisverkehr zu beobachten. Vor allem dann, wenn der Bahnübergang für zwei oder gar drei Züge in Folge blockiert ist.

Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung ist klar. Polizeioberkommissarin Cornelia Dieke verweist auf den Paragrafen 11. Darin heißt es: „Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.“

Werden andere behindert, droht ein Verwarngeld von 20 Euro, bei einem dadurch verursachten Unfall 35 Euro. Der seit Jahren häufig geäußerte Vorschlag, dass ein Rotlicht, gekoppelt mit den Bahnschranken, Einfahrende aus Richtung Wittenberg vor dem Kreisel stoppt, war von der Landesstraßenbaubehörde als nicht praktikabel eingestuft worden.

André Strickfaden hofft nur, „dass niemand mal ernsthaft zu Schaden kommt, weil ein Rettungswagen oder die Feuerwehr im Notfall den Kreisel nicht befahren können aufgrund solch dummen Verhaltens“. (mz)