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Jobcenter Jobcenter: Jessenerin auf Irrweg durch die Behörden

Von Klaus Adam 31.07.2013, 16:49

Jessen/MZ - Eine ziemlich abenteuerliche Tour durch die Instanzen der staatlichen Arbeitslosenverwaltung hat eine Jessenerin (Name der Redaktion bekannt) hinter sich - ohne, dass es für sie bis jetzt zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen wäre. Eigentlich wollte sie vom Jobcenter lediglich erfahren, ob an einen Mieter in ihrem Haus Mietzuschüsse gezahlt wurden. Er sei Miet- sowie Betriebskostenzahlungen schuldig geblieben, begründete sie ihren Wissensdurst. Später wollte sie noch Dokumente zurückerhalten, die sie zur Berechnung von Leistungen des Jobcenters an ihren Mieter zur Verfügung stellte.

Keine Auskunft

Die Auskunft wurde ihr seitens des Jobcenters Wittenberg verweigert - aus Datenschutzgründen, so die Begründung. Selbst ein Anwalt, den sie beauftragte, erhielt von der Behörde die gleiche Abfuhr - nach fünf Monaten Bearbeitungszeit.

Soweit, so ungut. Nun beginnt der Irrlauf der Jessenerin durch die offenkundig verschlungenen Pfade der staatlichen Behörde. Aufgrund der für sie unbefriedigenden Antwort aus Wittenberg wollte sich die Vermieterin an die nächst höhere Instanz wenden. Auf der Suche nach einer entsprechenden Telefonnummer, fand sie eine Hotline, die mit 0911... beginnt. Unter der gelangte sie allerdings zum Jobcenter Nürnberg. Von einer dessen Mitarbeiterinnen, die in Augsburg sitzt, habe sie den Ratschlag erhalten, sich doch an das Ministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen zu wenden. Und da man in Bayern sitzt, war wohl für die Mitarbeiterin klar, dass natürlich das Münchener Staatsministerium zuständig sei.

Dort wird man recht geschmunzelt haben über die Anfrage aus Jessen und verwies folgerichtig auf „das für den Ort Jessen zuständige Jobcenter Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt“. Damit war die Vermieterin aber nun wieder am Ausgangspunkt gelandet. Wenigstens hatten die Bayern ihr Schreiben gleichzeitig mit der Antwort an sie auch an die zuständige Regionaldirektion der Arbeitsagentur Sachsen-Anhalt-Thüringen in Halle gesandt. Vom dortigen „Kundenreaktionsmanagement SGB II“ erhielt sie nach rund sechs Wochen Antwort: „Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihnen aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen ohne Vollmacht (des Hartz-IV-Empfängers - die Red.) ... keine Auskunft über laufende bzw. beendete Leistungsverfahren gegeben werden darf.“ Auch eingereichte Unterlagen würden nicht herausgegeben, das bestätigte auf MZ-Anfrage Jörg Eichhorn, Teamleiter im Wittenberger Jobcenter. „Wir fordern keine Unterlagen von Vermietern an, sondern nur von unseren Kunden“, erklärte er. Deshalb würde alles Schriftliche in die jeweilige Leistungsakte aufgenommen und da bliebe es. Es sei denn, der Betreffende gebe sein Einverständnis zur Herausgabe.

Bescheide fehlen auf Klageweg

Die Vermieterin sieht sich dadurch jedoch gehindert, ihre Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter per Klage durchzusetzen. „Ich habe zum Beispiel Bescheinigungen über Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren, Strom hingegeben. Die fehlen mir nun, wenn ich zum Gericht gehen will“, so die Jessenerin.

Sie fühlt sich durch diese Art und Weise gestraft, dass sie sich selbst mit um die Belange ihres damaligen Mieters kümmerte. Dessen Sohn, damals - 2010 - etwa 14 Jahre alt, wohnte schon drei Monate, bevor sein Vater nachkam, in der Wohnung, weil er pünktlich zum Schulanfang in die Schule gehen sollte. Beide stammten nicht aus Jessen.

Zwischenzeitlich hatte die Regionaldirektion der Arbeitsagentur in Halle die Jessenerin mit einem Rückschreiben aus der Inkassostelle der Agentur geschockt. Auch wenn man sich dafür später entschuldigte, zum Vertrauensaufbau der Jessenerin in die Tätigkeit der Arbeitsverwaltung des Landes trug auch dieser Umstand nicht bei. Sie möchte immer noch ihre eingereichten Unterlagen zurück haben.