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Illegaler Handel mit geklauten Baumaschinen Illegaler Handel mit geklauten Baumaschinen: Hehler-Duo landet vor Gericht

Von thomas Steinberg 08.01.2015, 18:35
Justizia
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Zahna-Elster/Coswig - Es war nicht so, dass der Coswiger Raik F. ein unerfahrener Krimineller gewesen wäre. Die Liste seiner Straftaten ist lang und umfasst Diebstahl, Betrug, Bedrohung, Raub. Er hätte also besonders gut wissen können, dass es keine besonders schlaue Idee sein dürfte, in Schkeuditz unter eigenem Namen einen Radlader zu mieten und das Gerät anschließend - im Übrigen auf Nimmerwiedersehen - verschwinden zu lassen.

Bei den Dieben waren 2011 - und die Fälle werden jetzt verhandelt - Bagger, Radlader, Traktoren, Rüttelplatten, Baggerzubehör sowie Verdichtungsrammen und Pflastermaschinen sehr begehrt. Allein vom Betriebsgelände der Stadtwerke Coswig wurden ein Mini-Bagger, zwei Anhänger, ein Rasentraktor und ein Rüttler entwendet. Die Täter zertrümmerten Fenster bei ihrem Einbruch. „Etliche Tausende“, erinnert sich gestern ein Mitarbeiter, „mussten in die Neuanschaffung investiert werden.“ Die Baumaschinen wurden nie wieder gesehen. Versicherungen mussten den Schaden begleichen. 2011 gab es im Kreis Wittenberg richtige Beutezüge. Insgesamt 32 Straftaten wurden registriert. Das waren 50 Prozent aller Fälle im Bereich der gesamten Polizeidirektion Ost. Dazu gehören neben Wittenberg der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau. Schon 2012 gingen die Straftaten in Wittenberg aber drastisch zurück: Sechs wurden gezählt. In den Jahren 2013 und 2014, so Polizeisprecher Maik Strömer, waren es jeweils sieben.

Seit mehr als zwei Jahren sind mehrere Gerichte immer wieder damit beschäftigt, etliche Fälle von illegalem Handel mit geklauten oder unterschlagenen Baumaschinen aufzuklären, die sich 2011 und 2012 zutrugen. Raik F. wurde für einige der Taten bereits zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, ebenso Guido K. aus Zahna-Elster, der seit gestern erneut auf der Anklagebank des Landgerichts Dessau sitzt.

Vertrieb der Hehlerware

Schon im ersten Prozess gegen das Duo waren die Rollen klar verteilt: F. räumte so gut wie alle Vorwürfe ein, während K. zunächst schwieg. Die Anklage bezichtigte ihn, für den Vertrieb der Hehlerware gesorgt zu haben. Die blieb zum Teil verschwunden - doch zwei Maschinen standen plötzlich auf dem Hof einer Polizeibehörde. K. hatte für deren Rücktransport gesorgt.

Die Frage, um die es jetzt geht: Was wusste K.? Wusste er, dass die Maschinen illegal beschafft wurden? Das behauptet nicht einmal in allen Fällen sein alter Kompagnon F., obwohl er sich als Opfer von angeblichen Absprachen zwischen K. und verschiedenen Zeugen sieht. „Ich weiß schon, wie das läuft“, fährt er, selbst als Zeuge geladen, einen von dessen Verteidigern an: „Sie wollen mich hier dumm machen, damit K. sauber dasteht.“

Strohmann mietet an

Aber so sauber sei der eben nicht. K. habe ihm für einen Radlader, angemietet von einem Strohmann, 6.000 Euro gezahlt. Oder wenn nicht gezahlt, dann doch diese Summe von den Schulden gestrichen, die er bei K. gemacht hatte, als gleich das erste Geschäft gründlich schief lief.

So geht es den ganzen ersten Verhandlungstag. K. will den bei den Coswiger Stadtwerken gestohlenen Minibagger nie gesehen haben – F. beteuert, dafür bezahlt worden zu sein. Nicht anders in dem Fall, als der spielsüchtige F. selbst eine Baumaschine auslieh, deren Verbleib bis heute nicht geklärt ist. Was man wissen muss: Illegale Geschäfte mit Baggern oder Radladern werden durch zwei Umstände erleichtert: Es gibt für sie nur wenige standardisierte Schlüssel und keine Fahrzeugpapiere.

Aussagen als Zeuge

Für F. sind die Aussagen als Zeuge im neuen Prozess unkritisch: Die Verfahren wegen dieser Taten wurden eingestellt; und mit der letzten K. vorgeworfenen Tat hat er wirklich nichts zu schaffen. Im April 2012 meldete sich K. bei der Polizei in Berlin. Ihm sei sein Mercedes gestohlen worden. Tatsächlich hatte er das Auto einige Monate zuvor gekauft - als ausgebrannte Luxuskarosse für 3.500 Euro. 88.000 Euro hätte der Wiederaufbau gekostet, schätzten Gutachter.

Doch K., selbst Automechaniker, ließ das Fahrzeug einfach stehen und meldete es lediglich bei der Zulassungsstelle an, in der Absicht, später einen Versicherungsbetrug zu begehen. „Das war ein Riesenfehler“ räumte er gestern ein. Er informierte nur telefonisch die Versicherung, den Fragebogen füllte er nicht mehr aus. K. saß zu diesem Zeitpunkt wegen der Baggergeschichten bereits in U-Haft. Der Prozess gegen K. wird fortgesetzt. (mz)