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Corona im Kreis Wittenberg Ende der Maskenpflicht - So gehen Einrichtungen im Jessener Land damit um

Die Pflicht zur Maske ist auch in Gesundheitseinrichtungen gefallen. Wird sie trotzdem noch getragen? Wie Kliniken, Praxen und die Kur es halten.

Aktualisiert: 24.04.2023, 08:31
Die Maskenpflicht ist gefallen. Wo früher noch eine FFP2-Maske getragen werden musste, wird jetzt, auch im Jessener Raum, auf Freiwilligkeit gesetzt.
Die Maskenpflicht ist gefallen. Wo früher noch eine FFP2-Maske getragen werden musste, wird jetzt, auch im Jessener Raum, auf Freiwilligkeit gesetzt. Foto: dpa

Jessen/MZ - Nachdem die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr bereits im Februar aufgehoben worden war, ist diese nun auch beim Besuch in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern gefallen. Am 8. April war der rechtliche Rahmen für entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Wie es auf der Homepage der Bundesregierung heißt, sei der Schritt sorgfältig abgewogen worden. Die MZ hat sich nun erkundigt, wie die verschiedenen Einrichtungen im Jessener Raum mit der weggefallenen Maskenpflicht umgehen. Per Hausrecht könnte sie weiter durchgesetzt werden.