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Aussehen der Soldaten in der Bundeswehr Aussehen der Soldaten in der Bundeswehr: Bart gestutzt und Nägel kurz

Von Sven Gückel 11.03.2014, 20:24
Für Oberfeldwebel Sandra Wollmann und Thomas Bittlingmayer in Holzdorf stellt der neue Erlass kein wirkliches Problem dar.
Für Oberfeldwebel Sandra Wollmann und Thomas Bittlingmayer in Holzdorf stellt der neue Erlass kein wirkliches Problem dar. Sven Gückel Lizenz

Holzdorf/MZ - Klar und einfach waren vor einigen Jahren die Dinge definiert: Wer als Mann zum Militär ging, musste sich auf einen Kurzhaarschnitt und glatte Gesichtshaut einstellen. Doch nicht nur der Einzug von Frauen in die Truppe, auch gesellschaftliche Veränderungen ließen eine Aktualisierung des so genannten „Haar- und Barterlasses“ notwendig werden. „Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind Repräsentanten des Staates. Sie bestimmen durch ihr Auftreten in Uniform und ihr korrektes Aussehen das Bild der Bundeswehr in der Öffentlichkeit und das Bild Deutschlands im Ausland. Deshalb muss dort die Freiheit zur individuellen Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes gegenüber der sichtbaren Einbindung in die militärische Gemeinschaft zurücktreten.“ Dieser unmissverständlichen Einleitung lässt das Bundesministerium für Verteidigung im „Haar- und Barterlass“ Regeln folgen, denen sich nun die Frauen und Männer während ihres Dienstes zu unterwerfen haben.

Natürliches Aussehen gefordert

Während für die Haartracht nach wie vor gilt, dass sie „den vorschriftsmäßigen Sitz der Kopfbedeckung sowie die Funktionalität der militärischen Ausrüstung nicht behindern“ darf, sauber und gepflegt sein muss und Extravaganzen wie Irokesenschnitte oder Ornamentschnitte oder Haarfärbungen und Tönungen sowie starke Kontraste unzulässig sind, geht der Erlass im weiteren auch auf neumodische Erscheinungen ein. Von denen vor allem die Frauen betroffen sind. Farblich lackierte oder mit Mustern verzierte Fingernägel, markanter Lippen- und Lidstift, Strähnchen im Haar oder mehr als zwei Fingerringe sind während der Dienstzeit nicht mehr zulässig.

Berufswahl kommt vor den persönlichen Vorlieben

„In gewisser Weise treffen diese Veränderungen fast jede Soldatin“, glaubt Sandra Wollmann. Die 28-jährige Sächsin ist Oberfeldwebel im Einsatzführungsbereich 3 der Bundeswehr in Holzdorf und trägt seit vier Jahren die Luftwaffenuniform. Sie selbst musste ihre über die Fingerkuppe ragenden Nägel etwas stutzen und wird künftig im Dienst auf das Tragen eines Rockes verzichten müssen. Grund hierfür ist eine Tätowierung am Fußgelenk, die nicht mehr sichtbar sein darf. Für sie kein Problem. „Die Berufswahl steht über den persönlichen Vorlieben. Ich kann mit diesen Vorgaben gut leben“, sagt sie.

Dreitagebart gehört sich nicht

Noch weniger Probleme hat Oberfeldwebel Thomas Bittlingmayer mit dem neuen Erlass. Der 34-Jährige aus Mügeln bei Jessen versieht seinen Dienst im Sanitätszentrum Holzdorf und lehnt Piercing, Tattoo und Ähnliches ohnehin ab. Da er sich zudem täglich rasiere, treffe ihn die Regelung der Bartpflege nicht weiter, bekennt er. Wenngleich er betont, dass gut die Hälfte aller Soldaten inzwischen die tägliche Rasur ablehne. Wohl auch deshalb äußert sich der Dienstherr zu diesem Thema. Bärte sind gepflegt und gestutzt zu halten. Will sich der Soldat einen Bart wachsen lassen, so die Vorschrift, muss er dies während seines Urlaubs tun. Einen ungepflegten Dreitagebart dürfte man innerhalb des Kasernengeländes somit nicht antreffen.

Wie bei allen Gesetzen und Verordnungen gibt es selbstredend auch beim „Haar- und Barterlass“ die Ausnahme von der Regel. Doch diese sind so minimal, dass sie die Truppe kaum tangieren. Dennoch: Wer sich als Jugendlicher für einen Dienst in der Bundeswehr entscheidet, sollte frühzeitig wissen, dass optische Ausbrüche künftig nicht mehr zulässig sind.