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Widersprüche gegen Bescheide Widersprüche gegen Bescheide: AZV unterbreitet Grundstückseigentümern ein Angebot

Von Anke Losack 15.02.2017, 14:11
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz.
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz. Lukaschek

Hettstedt/Eisleben - Bevor der Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze mit der Bearbeitung von Widersprüchen beginnt, macht er Grundstückseigentümern ein Angebot. Die, die von der Erhebung von Abwasseranschlussbeiträgen betroffen sind und Widersprüche gegen Bescheide des Verbandes eingelegt haben, können ihre Widersprüche noch bis zum 28. Februar schriftlich zurücknehmen und somit zusätzliche Verwaltungskosten vermeiden, heißt es.

Bisher rund 500 Bescheide des AZV mit Angebot an Grundstückseigentümer verschickt

Entsprechende Schreiben mit diesem Angebot sind an rund 500 Grundstückseigentümer verschickt worden, sagte Steffen Zwanzig, Geschäftsführer des AZV Wipper-Schlenze, weitere Briefe sollen am Mittwoch noch rausgehen. Auch der AZV Eisleben-Süßer See gibt betroffenen Grundstückseigentümern die Gelegenheit, ihre Widersprüche vor der Fortsetzung der Bearbeitung zurückzunehmen, wie Geschäftsführer Andreas Gimpel sagte, allerdings ohne noch einmal schriftlich darüber zu informieren.

Die Abwasserzweckverbände reagieren mit der Bearbeitung der Widersprüche auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Das hatte Ende Januar unter anderem entschieden, dass die Erhebung des Herstellungsbeitrags II rechtmäßig sei. Betroffen sind „Altanschließer“, das heißt, Grundstückseigentümer, die vor 1991 an eine zentrale Kläranlage angeschlossen worden sind. Beim Herstellungsbeitrag II geht es aber nicht um die alten Anlagen, sondern um Investitionen nach 1991, zum Beispiel in neue Überleitungen oder Klärwerke.

Gegen Bescheide der Abwasserzweckverbände, die entsprechende Beiträge einforderten, legten tausende Grundstückseigentümer Widerspruch ein. Die Bearbeitung der noch offenen Widersprüche wollen die Abwasserzweckverbände fortsetzen. In Eisleben soll damit voraussichtlich am 20. Februar begonnen werden, in Hettstedt Anfang März.

Mitglieder der Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften haben Normenkontrollverfahren bei Gerichten beantragt

Von der Weiterbearbeitung nicht betroffen, das betonen beide Geschäftsführer, sind Mitglieder der Bürgerinitiativen beziehungsweise Interessengemeinschaften, die sich in der Kupfer- und der Lutherstadt gegründet haben. Sie wollen sich gegen die nachträgliche Erhebung wehren und haben Normenkontrollverfahren bei Gerichten beantragt. Dass die verschickten Briefe des AZV Wipper-Schlenze bei Mitgliedern der Hettstedter Bürgerinitiative für Irritationen sorgen könnten, befürchtet indes Wilfried Schön.

Der Sprecher der Initiative meinte: „Ich hoffe, dass sich verunsicherte Vereinsmitglieder melden und ihre Widersprüche nicht zurücknehmen.“ Wie sich eine Rücknahme des Widerspruchs vor der einsetzenden Bearbeitung finanziell für Grundstückseigentümer auswirkt, könne man nicht pauschal sagen, meinte AZV-Chef Zwanzig. Es würden Kosten für Widersprüche anfallen, die sich dann jeweils nach dem Umfang der Bearbeitung richten. (mz)