Stromerzeugung Stromerzeugung: Das endgültige Aus für Windpark bei Gerbstedt

Gerbstedt/MZ/LOS - Die geplante Errichtung des Windparks „Gerbstedt-West“ ist endgültig vom Tisch. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat in letzter Instanz entschieden, dass die beabsichtigten 17 Windkraftanlagen nicht gebaut werden dürfen. Die Revision der Projektfirma „Energiegesellschaft Nordost“ gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das vor zwei Jahren der Klage des Landesverwaltungsamtes statt gab, wurde damit zurückgewiesen.
Das Landesverwaltungsamt hat den Rechtsstreit gegen die Gesellschaft gewonnen. „In diesem Fall sprachen die Aspekte des Artenschutzes, die Nähe zur nächsten Wohnbebauung und vor allem die bereits in großer Zahl vorhandenen Windanlagen ganz klar für eine Ablehnung des Vorhabens“, sagte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes zufrieden. Auch Edgard von Stromberg, Ortsbürgermeister von Welfesholz, begrüßt das Urteil: „Die Landschaft soll von Windanlagen nicht zugepflastert werden.“
Mehr als vier Jahre dauerte der Streit. Das Landesverwaltungsamt hatte dem Antragsteller die Genehmigung versagt, weil es das Vorhaben mit dem Artenschutz - in Gerbstedt leben Rot- und Schwarzmilane sowie Mäusebussarde - nicht für vereinbar hielt. Die Projektfirma klagte, gewann in erster Instanz. Vor dem Oberverwaltungsgericht hatte dann das Amt gewonnen und dieses Urteil wurde nun bestätigt.