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Prozess um Messerstecherei Prozess um Messerstecherei in Hettstedt: Hat 36-Jährige aus Notwehr gehandelt?

20.09.2017, 15:02
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert.
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert. dpa

Halle/Hettstedt - Im Revisionsprozess um eine Messerstecherei im August 2015 in Hettstedt hat Staatsanwalt Hendrik Weber dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für die 36-jährige Angeklagte gefordert. Sie habe ihren Ex-Partner mit einem Küchenmesser angegriffen und am rechten Arm und am Oberkörper verletzt. Damit habe sie sich einer gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Vorausgegangen seien wechselseitige Beleidigungen und Bedrohungen.

Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags rückte der Staatsanwalt allerdings ab. Zur Begründung sagte er, dass die Angeklagte ein zweites Mal hätte zustechen können, dies aber nicht getan habe. Weber bewertete das als „Rücktritt vom Versuch des Totschlags“.

Verteidiger fordern Freispruch wegen Notwehr

Die Verteidiger Sabine Fabian und Reiner Goldschmidt beantragten Freispruch wegen Notwehr. Ihre Mandantin sei von dem Ex-Freund mit einem Messer angegriffen worden. Nachdem sie ihm das Messer aus der Hand geschlagen habe, habe sie selbst ihr Messer gezogen, das sie „zu ihrem Schutz“ mitgenommen hatte.

Sie habe in Richtung seines Arms gestochen und dann beim Wegdrehen seinen Oberkörper mit dem Messer gestreift. Ihre Verletzung an der linken Hand sei eine „Abwehrverletzung“. „Sie hat sich nur verteidigt“, so Fabian.

Urteil des Landgerichts Halle wird am 29. September verkündet

Der Vertreter des Geschädigten, der als Nebenkläger in dem Prozess auftritt, sah dagegen sowohl die gefährliche Körperverletzung als auch den versuchten Totschlag als erwiesen an. Sie sei die Angreiferin gewesen, ihr Ex-Freund der Verteidiger, sagte Rechtsanwalt Silko Huster. Er forderte vier Jahre Freiheitsstrafe.

Das Landgericht Halle wird das Urteil am Freitag, 29. September, verkünden. Im ersten Prozess war die Angeklagte im Dezember 2015 zu vier Jahren Haft und 2.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. (mz/jm)