1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Hettstedt
  6. >
  7. Gericht kippt Beschluss: Gericht kippt Beschluss: AZV-Beschwerde hat Erfolg - Satzung nicht unwirksam

Gericht kippt Beschluss Gericht kippt Beschluss: AZV-Beschwerde hat Erfolg - Satzung nicht unwirksam

Von Anke Losack 28.07.2017, 08:00
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz.
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz. Lukaschek

Hettstedt - Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle, das eine Beitragssatzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Wipper-Schlenze jüngst für unwirksam erklärte, gekippt. Das sagte Verbandsgeschäftsführer Steffen Zwanzig am Donnerstag gegenüber der MZ. Ihm sei ein entsprechender Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes zugegangen. Dort hatte der Abwasserverband Beschwerde eingereicht.

Das Verwaltungsgericht hatte im Mai die Satzung über die Erhebung von Abwasserbeiträgen für Neuanschlussnehmer, die 2015 unter großem Protest von Bürgern beschlossen worden war, nach einer Klage für unwirksam erklärt. Grund: Die Schmutzwasserbeseitigungssatzung, die mit der Beitragssatzung in Bezug steht, war vom Verband im Amtsblatt Mansfeld-Südharz nicht in vollem Umfang veröffentlicht worden. Ein Teil des Anhangs fehlte. Eine zweite, vollständige Veröffentlichung hat nach Ansicht des Gerichts die Satzung „nicht wieder aufleben“ lassen.

„Wir gehen nicht davon aus, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bestandskraft hat“, so Danny Kavalier, Vorsitzender der AZV-Versammlung und zugleich Bürgermeister von Hettstedt, noch am Mittwoch. Tags darauf die Bestätigung. Dennoch: Der Verband nahm den Beschluss des Verwaltungsgerichts ernst. Die Bearbeitung von Beitragsbescheiden und Widersprüchen wurde ausgesetzt. „Sie wird wohl demnächst fortgesetzt“, so Zwanzig. Und man wollte eine Neubeschlussfassung der Satzung in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung anstreben. Dies ist nun wohl hinfällig. (mz)