Familiendrama um Phil Stewman Familiendrama um Phil Stewman: Wem gehört das Schloss Gerbstedt?

Halle/Gerbstedt - Die Atmosphäre ist angespannt und frostig im Saal 161 des Landgerichts Halle. Es sitzen sich gegenüber: Angela und Philipp Schmidt, begleitet von ihren Rechtsanwälten. Hier wird ein weiterer Akt im Familiendrama um das Schloss Gerbstedt gegeben. Das Gericht soll die Frage klären, ob die Übertragung des Schlosses von Philipp Schmidt an seine Mutter rückabgewickelt werden kann. Darauf klagt Philipp Schmidt.
Phil Stewman mit Mutter im Streit
Es ist ein hochemotionaler Streit, den die beiden führen - gleichwohl sind Mutter und Sohn sichtlich bemüht, ihre Gefühle im Zaum zu halten. Was aber vor allem Angela Schmidt nicht immer gelingt. Dann schüttelt sie zum Beispiel den Kopf über eine Zeugenaussage oder äußert Widerspruch - und wird sofort von ihrer Rechtsanwältin Claudia Bastam gebremst.
Denn hier führt der Vorsitzende Richter Ekkehard Hamm freundlich, aber bestimmt Regie. Er duldet keine Zwiegespräche unter den Beteiligten und den Zuhörern, die zur einen oder anderen Partei gehören. Mehr als drei Stunden befragen der Richter und die Rechtsanwälte die Zeugen. Die Entscheidung soll am 28. Februar verkündet werden, so Hamm. „Ich kann noch nicht sagen, wohin es geht. Im Moment tendiere ich leicht dazu, dass es sich nur um eine formale Übertragung gehandelt hat.“ Das würde bedeuten, dass Philipp Schmidt, der früher als Schlagersänger unter dem Namen Phil Stewman aufgetreten ist, nach wie vor Eigentümer des Schlosses wäre.
Schloss Gerbstedt 2013 an Mutter übertragen
Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr war bekanntgeworden, dass Angela Schmidt das Schloss verkauft hatte. In diesem Zusammenhang kam heraus, dass Philipp Schmidt, der das Anwesen 2010 für 60.000 Euro erworben hatte, es 2013 an seine Mutter übertragen hatte. In das Schloss wurden laut Jens Heinemann, Rechtsanwalt von Philipp Schmidt, mehr als 200.000 Euro investiert. So entstanden Veranstaltungsräume und ein Café. Im vergangenen Jahr wurde eine Tagespflege eröffnet. Über die Frage der Nutzung entzweiten sich Mutter und Sohn, und die Mutter verkaufte das Schloss an Mike Hosang. Hosang, der nach eigenen Angaben in Landsberg wohnt und als Hausverwalter arbeitet, erklärt den vergleichsweise niedrigen Kaufpreis von 30.000 Euro damit, dass Angela Schmidt ein lebenslanges Wohnrecht habe.
Neuer Eigentümer will ins Schloss Gerbstedt einziehen
Außerdem habe er ihr im Falle eines Verkaufs ein Vorkaufsrecht eingeräumt. „Ich habe aber nicht vor, das Schloss zu verkaufen“, so Hosang. Er wolle dort hinziehen und das Schloss nutzen.
Allerdings hat die Stadt Gerbstedt entschieden, ein Vorkaufsrecht zu nutzen, das ihr zusteht, weil es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Sie will das Vorkaufsrecht zugunsten der Schloss Gerbstedt GmbH von Philipp Schmidt und Florian Wend ausüben. Dagegen hat Angela Schmidt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht.
Kam das Geld für den Schlosskauf von der Mutter?
Zuvor ging es aber nun vor der Zivilkammer des Landgerichts erst einmal um die Übertragung des Schlosses von Philipp Schmidt an seine Mutter. Laut der Zeugen sind die 60.000 Euro für den Kauf von Angela Schmidts Mutter gekommen. Wobei es unterschiedliche Aussagen gab, ob die heute 83-Jährige das Geld ihrer Tochter oder ihrem Enkel gegeben hat. Auch ob es sich um eine Schenkung oder ein Darlehen handelte, blieb unklar. Hintergrund der späteren Übertragung des Schlosses an die Mutter waren Unterhalts- beziehungsweise Erbansprüche eines 2012 geborenen Kindes von Philipp Schmidt, wie mehrere Zeugen berichteten. „Unterhalt ist für das Kind immer gezahlt worden“, stellte Schmidts Rechtsanwalt Heinemann klar.
„Vieles passt nicht recht zusammen“, so der Richter nach den Vernehmungen. Das Problem sei, dass die Zeugen Erlebtes und Gehörtes oft nicht unterscheiden könnten. „Es gibt Widersprüche in allen Aussagen.“ Zu Beginn hatte der Richter in einer Güteverhandlung erörtert, ob die Parteien zu einer Beilegung des Streits bereit wären. Beide lehnten ab. „Es muss geklärt werden, wer Eigentümer des Schlosses ist“, so Rechtsanwältin Claudia Bastam. (mz)