1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Hettstedt
  6. >
  7. Anschlussbeiträge Hettstedt: Anschlussbeiträge Hettstedt: Neuer Konflikt bahnt sich an

Anschlussbeiträge Hettstedt Anschlussbeiträge Hettstedt: Neuer Konflikt bahnt sich an

Von Wolfram Bahn 23.06.2015, 18:35
Das Klärwerk in Hettstedt
Das Klärwerk in Hettstedt winterfeld Lizenz

Hettstedt - Beim Ringen um bezahlbare Nachforderungen beim Abwasseranschluss in Hettstedt bahnt sich ein Konflikt zwischen Bürgermeister Danny Kavalier (CDU) und Steffen Zwanzig an. Wie der Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes (AZV) Wipper-Schlenze der MZ mitteilte, hat er Bedenken beim neuen Vorschlag, den Landrätin Angelika Klein (Die Linke) dazu unterbreitet hat. Demzufolge soll der Verband bei der Ermittlung der nachträglich erhobenen Beiträge die früheren Leistungen des AZV Hettstedt wie städtische Zuschüsse und Grundgebühren gegenrechnen. Das will auch Kavalier. „So einfach geht das aber nicht“, sagte Zwanzig.

Rechtliche Beanstandung möglich

Ein Gesamtabzug der in den zurückliegenden Jahren geleisteten Grundgebühren sei aufgrund der Zusammensetzung der Grundgebühr mit anderen Kostenarten nicht möglich und auch nicht zweckmäßig, da sich in den Leistungsgebühren selbst noch Teilbeträge von Abschreibungen befinden könnten, so Zwanzig. Dies würde bei einer rechtlichen Überprüfung beanstandet werden. Grundsätzlich wehrt er sich nicht gegen den Abzug von bereits entrichteten Kosten bei der Berechnung der Anschlussbeiträge, die rund 5.000 Haushalte in Hettstedt betreffen werden.

Doch dabei müssten Grundgebühr und Mengengebühr stets als einheitliche Gebühr betrachtet werden, sagte er. Zwanzig nannte als Beispiel den Stromtarif, bei dem sich auch die Stromkosten aus beiden Komponenten zusammensetzen würden. Nach seinen Angaben werden bei der Berechnung der Beitragssätze, die auf die betroffenen Hettstedter zukommen, Zuwendungen Dritter wie etwa Investitionsfördermittel den Aufwand, der als Grundlage der Beitragsermittlung dient, mindern.

Auch Investitionszuschüsse, die Gemeinden an den AZV gezahlt hätten, könnten von der Gesamtsumme abgesetzt werden. Dieser Faktor spielt nach seinen Worten aber im jetzigen Fall keine Rolle mehr, weil diese Gemeinden entweder die Zuschüsse nicht gezahlt oder bereits zurück erhalten hätten. Auch Anlagevermögen, das der AZV erworben habe, würde in die Berechnungen der Anschlussbeiträge einfließen. Allerdings könnten Abwasseranlagen, die Mitgliedsgemeinden dem AZV unentgeltlich überlassen haben, nicht mit berücksichtigt werden. „Wo keine Kosten angefallen sind, können jetzt auch keine bei den Berechnungen veranschlagt werden“, erklärte Zwanzig.

Verweis auf Gleichheitsgrundsatz

Der AZV-Geschäftsführer machte deutlich, dass er verpflichtet sei, die bisher nicht erhobenen Anschlussbeiträge einzutreiben. Das gelte sowohl für den Herstellungsbeitrag I, der den Zeitraum vor dem 15. Juni 1991 betreffe, als auch für Anschlüsse ans öffentliche Abwassernetz, die danach erfolgt seien. Er verwies dabei auf den Gleichheitsgrundsatz, der im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei.

Der Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze will noch in diesem Jahr den Ort Rottelsdorf an die zentrale Schmutzwasser-Entsorgung anschließen. Die Bauarbeiten dazu laufen bereits. Rund 900 000 Euro kostet das Vorhaben, das zum Großteil mit Fördermitteln finanziert wird. Hinzu kommt der AZV-Eigenanteil, der später auf die Verbraucher umgelegt wird. Im vergangenen Jahr wurde bereits der Nachbarort Bösenburg angeschlossen. In Burgsdorf soll es noch dieses Jahr losgehen. Dann folgen Ihlewitz und Straußdorf.

Die nächste Sitzung des AZV Wipper-Schlenze findet am Mittwoch, 1. Juli, um 18 Uhr in den Versammlungsräumen des AZV in der Sanderslebener Straße 40 in Hettstedt statt.

Darauf pocht auch eine Bürgerinitiative aus dem Einetal, das früher zum AZV Mansfeld gehörte, ehe der mit dem finanziell angeschlagenen Verband Schlenze zusammenging. „Wir mussten mit hohen Umlagen, hohen Gebühren und Nacherhebungen die Schulden von Schlenze bezahlen“, so Gislinde Edel, Begründerin der Initiative.

Erhöhung Anschlussbeitrag

Seit der Fusion mit dem Hettstedter Verband fordert die Initiative, dass auch dort ein Anschlussbeitrag erhoben werden müsse. Bisher wurde dies immer abgeblockt, was auch den Stadtrat von Mansfeld grämte. Er hat schon mit Klage gedroht für den Fall, dass dieses Versäumnis im neu gebildeten AZV Wipper-Schlenze nicht endlich nachgeholt wird.

Das muss der neue AZV-Chef Zwanzig nun auch in Angriff nehmen, weil der Landtag das Kommunalabgabengesetz geändert und eine Verjährungsfrist festgelegt hat. Außerdem hat das Landesverwaltungsamt, so Zwanzig, vorerst alle Anträge des Verbandes auf Fördermittel zurückgestellt, bis eine entsprechende Satzung verabschiedet ist. Die liegt zwar schon vor, doch noch hat die Verbandsversammlung nicht darüber befunden.

Wasser fließt aus einem Wasserhahn.
Wasser fließt aus einem Wasserhahn.
dpa/archiv Lizenz