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Änderung der Straßennamen in Arnstein Änderung der Straßennamen in Arnstein: Das sollten die Einwohner beachten

24.04.2017, 14:27
Das Verwaltungsgebäude der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein in der Eislebener Straße in Quenstedt
Das Verwaltungsgebäude der Einheitsgemeinde Stadt Arnstein in der Eislebener Straße in Quenstedt Winterfeld

Arnstein - Wenn ab dem 1. Juli neue Straßennamen und eine neue Postleitzahl in der Stadt Arnstein gilt, gibt es für Bürger einige Dinge zu beachten. So etwa Anschriftenänderungen in den Personaldokumenten. Wie es von der Gemeinde heißt, sind diese gebührenfrei und können ab dem 3. Juli im Einwohnermeldeamt vorgenommen werden lassen.

Was die Postzustellung betrifft, gewähre die Deutsche Post für die Umstellung eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Danach werde die Verteilung vollständig auf die neue Adresse umgestellt. Über die geänderten Anschriften von Bürgern will die Stadt Behörden und öffentliche Stellen wie etwa das Grundbuch- oder Finanzamt informieren.

Private Vertragspartner wie Banken, Versicherungen oder Telefonanbieter müssen die Bürger selbst in Kenntnis setzen. Kosten, die möglicherweise durch die Umstellung entstehen, könne die Stadt nicht übernehmen, heißt es weiter. (mz)