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Abwasserbeiträge Abwasserbeiträge: Paukenschlag - Abwasserzweckverband Wipper-Schlenze verliert vor Gericht

Von Anke Losack 04.06.2017, 12:00
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz.
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz. Lukaschek

Hettstedt - Paukenschlag beim Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze: Die Sitzung am Donnerstag wurde abgebrochen und vertagt. Grund war ein vom Verwaltungsgericht Halle gefasster Beschluss. Darin wird eine Satzung des Verbandes, die mit der Erhebung von Beiträgen für Neu- und Altanschlussnehmer zusammenhängt, für unwirksam erklärt, weil formelle Fehler vorgelegen haben sollen.

Fehlendes Dokument gibt den Ausschlag für Gerichtsurteil

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts bezieht sich auf die im Jahr 2015 im Hettstedter Klubhaus beschlossenen Satzungen. Sie wurden wie vorgeschrieben im Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz veröffentlicht. Allerdings fehlte da eine Seite einer Anlage. „Wer den Fehler gemacht hat, konnten wir bisher nicht zurückverfolgen“, so AZV-Geschäftsführer Steffen Zwanzig gegenüber der MZ.

Der Formfehler wurde nach der Veröffentlichung erkannt. Der Verband ließ die Satzung ein zweites Mal in dem Blatt erscheinen. Diesmal vollständig. Man sei davon ausgegangen, dass dies den formellen Fehler der ersten Veröffentlichung geheilt hat, so Zwanzig weiter.

Das sah das Gericht offenbar nicht so. Es erklärte eine Satzung für unwirksam. Sind damit auch die verschickten Bescheide an die Grundstückseigentümer, die sich auf die Satzungen beziehen, unwirksam? Große Hoffnungen sollte man sich nicht machen, meint Danny Kavalier, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Bürgermeister der Stadt Hettstedt. In ihm als Jurist sei es noch ruhig. „Es bestehen noch Heilungsmöglichkeiten“, sagt er. Auch AZV-Rechtsanwalt Stefan Fenzel sieht „keine Veranlassung für Aktionismus“.

AZV legt Rechtsmittel gegen Entscheidung des Gerichts ein

Was Verbandsvertreter am Donnerstag mächtig auf die Palme brachte, war, dass AZV-Geschäftsführer Zwanzig in seinem Bericht im öffentlichen Teil den Beschluss des Gerichts mit keiner Silbe erwähnte. „Ich habe nicht daran gedacht. Das ärgert mich im Nachhinein“, meint er nach der Sitzung im Gespräch mit der MZ.

Ihm war der Beschluss nach eigenen Angaben seit Dienstag bekannt. Einige Verbandsvertreter wussten von der Entscheidung des Gerichtes ebenfalls. So etwa Kavalier. Er erfuhr kurz vor der Sitzung davon. „Aber nicht von Herrn Zwanzig“, betont er.

Nach MZ-Informationen fühlte Kavalier in einem von ihm beantragten nicht-öffentlichen Teil Zwanzig hinsichtlich des Urteils auf den Zahn, bis dieser erkannte, worauf der Vorsitzende hinaus wollte. Kavalier war es wichtig, dass die Entscheidung des Gerichts auf den Tisch kommt.

„Es ist ein sensibles Thema“, sagt er, der sich bei einem Telefonat mit Fenzel und Zwanzig am Freitag darauf verständigt hat, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes einzulegen. Mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wird in etwa vier Wochen gerechnet. Die nächste AZV-Sitzung soll am 14. Juni stattfinden. (mz)