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Abwasserbeiträge für Eisleben und Hettstedt Abwasserbeiträge für Eisleben und Hettstedt: AZV reagiert auf Gerichtsurteil

Von Anke Losack und Jörg Müller 03.02.2017, 11:05
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz.
In der San­ders­le­be­ner Straße in Hettstedt hat der Ab­was­ser­zweck­ver­band Wip­per-​Schlenze seinen Sitz. Lukaschek

Eisleben/Hettstedt - Abwasserbeiträge - und kein Ende. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts werden die Abwasserzweckverbände (AZV) „Eisleben-Süßer See“ und „Wipper-Schlenze“ die Bearbeitung der noch offenen Widersprüche fortsetzen. Wie Eislebens AZV-Geschäftsführer Andreas Gimpel im Gespräch mit der MZ sagte, werde man damit voraussichtlich ab dem 20. Februar beginnen. In Hettstedt soll wahrscheinlich ab dem 1. März mit der Bearbeitung der Widersprüche begonnen werden, so Steffen Zwanzig, Geschäftsführer des AZV „Wipper-Schlenze“.

Fünf von sechs Millionen Euro sind bislang bezahlt

Das Landesverfassungsgericht hatte Ende Januar unter anderem entschieden, dass die Erhebung des Herstellungsbeitrags II rechtmäßig sei. Betroffen sind „Altanschließer“, das heißt, Grundstückseigentümer, die vor 1991 an eine zentrale Kläranlage angeschlossen worden sind. Beim Herstellungsbeitrag II geht es aber nicht um die alten Anlagen, sondern um Investitionen nach 1991, zum Beispiel in neue Überleitungen oder Klärwerke.

Der Eisleber AZV hatte im Juni 2015 die Satzung zur Erhebung des Herstellungsbeitrags II beschlossen. Dieser liegt bei 1,31 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Laut Geschäftsführer Gimpel seien rund 5.000 Beitragsbescheide erlassen worden. Die Höhe der Forderungen betrage insgesamt circa sechs Millionen Euro. Fünf Millionen Euro seien bislang gezahlt worden. Wobei zum Teil auch Grundstückseigentümer, die Widerspruch eingelegt haben, den Beitrag zunächst gezahlt haben.

Mehr als 3.000 Widersprüche seien eingegangen. „Die Begründungen sind unterschiedlich“, so Gimpel. Zum einen werde die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten. Zum anderen gehe es zum Beispiel um Eigentümerwechsel oder die Berechnung des Beitrags. Im Juni vergangenen Jahres setzte der Eisleber AZV die Bearbeitung der Widersprüche aus, um den Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht abzuwarten. Die Linke und Bürgerinitiativen waren vor das Gericht gezogen.

Verfahren der Interessengemeinschaften in Eisleben und Helbra und der Bürgerinitiativen laufen noch

„Wir sind natürlich erleichtert über die Entscheidung“, so Gimpel. „Ich empfehle den Betroffenen, jetzt zu überlegen, ob sie ihren Widerspruch vielleicht ganz oder teilweise zurücknehmen.“ Schließlich sei die Bearbeitung eines Widerspruchs ja auch kostenpflichtig. Bei einer Rücknahme entstünden keine Kosten. „Wenn der Bescheid erst raus ist, dann ist es zu spät.“

Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist allerdings nicht das einzige in dieser Sache gewesen. So haben sich die Interessengemeinschaften in Eisleben und Helbra an das Oberverwaltungs- beziehungsweise das Verwaltungsgericht gewandt. Die Verfahren laufen noch. Die Bürgerinitiativen in Eisleben und Hettstedt hatten bereits nach dem Verfassungsgerichts-Urteil angekündigt, weiter gegen die Erhebung des Herstellungsbeiträge zu kämpfen.

Wie Zwanzig sagte, bilden Widersprüche, die von Mitgliedern der Hettstedter Bürgerinitiative eingereicht wurden, bei der Fortsetzung der Widerspruchsbearbeitung zunächst noch eine Ausnahme. Sie werden außen vor gelassen. Grund ist eine Vereinbarung, die zwischen dem Verband und der Bürgerinitiative geschlossen wurde und mit der Normenkontrollklage vor dem Oberverfassungsgericht zusammenhängt. „Solange diese nicht entschieden ist, ruhen die Widersprüche der Mitglieder der Bürgerinitiative“, sagte Zwanzig. Grundstückseigentümer, deren Widersprüche weiter bearbeitet werden, will man schriftlich informieren. (mz)