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Zwei Jahre nach dem Mord an Mariya N.  Zwei Jahre nach dem Mord an Mariya N. : Der perfekte Tatort in Halle bleibt

Von Steffen Könau 05.02.2016, 17:18
Einsamer Weg, unübersichtliche Situation - so ist es geblieben am Tatort des Mordes an Mariya Nakovska.
Einsamer Weg, unübersichtliche Situation - so ist es geblieben am Tatort des Mordes an Mariya Nakovska. Meinicke Lizenz

Halle (Saale) - Er ist ein Alptraum für Menschen, die abends eine Joggingrunde drehen wollen. Fahrradfahrer meiden, Frauen fürchten ihn. Der 448 Meter lange Weg am Mühlgraben, auf dem ein bis heute nicht gefasster Mann am 6. Februar 2014 die Studentin Mariya Nakovska ermordete, ist unbeleuchtet und nach Sonnenuntergang trotz Zentrumsnähe kein Ort, an dem sich Menschen gern aufhalten.

Eine Fallanalyse aus dem Landeskriminalamt Sachsen beschreibt den Ort, der nur anderthalb Kilometer entfernt vom Rathaus liegt, gar als „idealen Tatort“: „Der Weg wirkt wie ein Tunnel“, heißt es da. Durch einen Zaun auf der einen und den Mühlgraben auf der anderen Seite könne niemand fliehen, der auf einen Angreifer treffe.

Klärung der Zuständigkeit

Für die Stadtverwaltung allerdings kein Grund, die von Passanten seit Jahren kritisierte fehlende Beleuchtung nachzurüsten. Als die Frage danach ein Jahr nach dem Mord an Mariya Nakovska zum ersten Mal aufgeworfen wurde, verwies die Stadtverwaltung auf die Stadtwerke. Für die Frage der Beleuchtung seien diese zuständig.

Falsch. „Es gibt einen Vertrag mit der Stadt, der die Zuständigkeiten klar regelt“, sagt Stadtwerke-Sprecherin Iris Rudolph. Danach entscheidet die Stadt, „ob in neue Leuchten investiert wird.“ Oder sie entscheidet nicht, wie im Fall der schmalen Straße am Uni-Sportplatz, die meist als Fußweg genutzt wird. Erst nach einer Anfrage der MZ im Vorfeld des traurigen zweiten Jahrestages des Mordes wurde bekannt, dass es eine Begehung durch Fachleute der Stadt gab. Die Pressestelle des Rathauses verweigerte jedoch die Auskunft darüber, welche Dezernate zu welcher Tageszeit mit welchen Messinstrumenten vor Ort waren.

Stadt verweigert Auskunft

Ebenso wenig wollte die Stadt bestätigen, dass ein Kostenvoranschlag für eine Verbesserung der Beleuchtungssituation existiert. Stattdessen erklärte die Pressestelle, dass sich die Stadt überhaupt nicht zur Frage der Beleuchtung äußern werde, „so lange das Ermittlungsverfahren im Fall Mariya läuft“. Ohne das bestätigen zu wollen, bezieht sich das Rathaus mit dieser Weigerung auf Paragraf 4 des Presserechtes des Landes, das es Behörden erlaubt, Auskünfte zu verweigern, „wenn durch sie die Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“. Die Stadt sieht augenscheinlich einen direkten Zusammenhang zwischen der Suche nach Mariyas Mörder und der eigenen Pflicht, Gefahren für Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern durch eine ausreichende Beleuchtung abzuwenden.

Beleuchtungskonzept in Arbeit

Zwar gibt es im Landesstraßengesetz Sachsen-Anhalts keine Regelung, die Kommunen wie etwa in Bayern verpflichtet, öffentliche Straßen zu beleuchten. Aber im Hintergrund existiert offenbar die Sorge, dass die städtische Verkehrssicherungspflicht im Fall des Todesweges von Mariya Nakovska längst eine Beleuchtung erforderlich gemacht hätte.

Es sei nötig, die Frage der Beleuchtung vom Umstand zu trennen, dass im unbeleuchteten Bereich des Weges ein Mord stattgefunden habe, hieß es im Rathaus. Unter dieser Maßgabe folgt dann - zwölf Tage nach der ersten Anfrage der MZ - doch noch eine ebenso knappe wie allumfassende Auskunft ohne konkreten Sachbezug: „Die Stadtwerke erarbeiten in diesem Jahr ein Beleuchtungskonzept für das gesamte Stadtgebiet. Im Anschluss soll dieses im Stadtrat unter den Maßgaben des Haushaltes 2017 beraten werden.“ (mz)