Wirtschaftsforschung Wirtschaftsforschung: IWH Halle droht Entzug von Fördergeldern

Halle (Saale)/Berlin/dpa. - Dem Institut für Wirtschaftsforschung Halle(IWH) droht der Entzug öffentlicher Fördermittel. Der Senat derLeibniz-Gemeinschaft, der das IWH angehört, werde an diesem Mittwochentscheiden, ob er eine weitere gemeinschaftliche Unterstützung deseinzigen Wirtschaftsforschungsinstitutes in den neuen Ländernempfehlen will, sagte ein Sprecher der Gemeinschaft am Dienstag.Medienberichten zufolge hat das IWH bei der jüngsten Überprüfung derFörderwürdigkeit schlecht abgeschnitten. Es erhält jährlich fünfMillionen Euro von der öffentlichen Hand, je zur Hälfte vom Bund undvom Land Sachsen-Anhalt.
«Ich will mich dazu heute nicht äußern», sagte der Direktor desInstituts, Ulrich Blum, am Dienstag. Auch Sachsen-AnhaltsWirtschaftsministerin Birgitta Wolff (CDU) wolle erst nach derEntscheidung des Senats erneut Stellung nehmen, sagte eine Sprecherindes Ministeriums in Magdeburg. Wolff hatte dem Institut zuvor zwareine gute Arbeit bescheinigt, allerdings nicht auf dem Gebiet, fürdas es das Geld gebe: der sogenannten Transferökonomik. Dabei geht esum den Übergang von zentralen Staatswirtschaften zur Marktwirtschaft.Hier sei das Institut nicht sichtbar genug, lautete die Kritik.Konjunkturforschung allein reiche nicht aus.
Ein negatives Votum des Senats würde laut Leibniz-Sprecher JosefZens noch nicht das sofortige Aus für das IWH bedeuten. Denn dieEntscheidung liege bei der Gemeinsamen Wissenschaftskommission vonBund und Ländern, die im Herbst zusammenkommt. In der Regel folgt siezwar den Empfehlungen des Leibniz-Senats. Doch auch bei einernegativen Entscheidung für das IWH würde die Förderung nicht sofortauslaufen, sondern erst nach zwei Jahren.
Bereits bei der letzten Überprüfung der Förderwürdigkeit im Jahr2007 war das IWH von der Leibniz-Gemeinschaft verwarnt worden. Siehatte unter anderem die geringe Zahl wissenschaftlicher Publikationendes IWH im Vergleich zu anderen Wirtschaftsforschungsinstitutenbemängelt. Statt der üblichen Bewilligung der Gelder auf sieben Jahrewurde eine Neuüberprüfung nach drei Jahren angesetzt.