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Werbekonzept Werbekonzept: Darum darf Firma Ströer vorerst in Halle weiter werben

21.07.2017, 13:02
Der langjährige Vertrag der Stadt mit der Firma Ströer zur Werbung im öffentlichen Raum läuft aus. Was folgt danach?
Der langjährige Vertrag der Stadt mit der Firma Ströer zur Werbung im öffentlichen Raum läuft aus. Was folgt danach? Holger John

Halle (Saale) - In einer nicht-öffentlichen Sondersitzung hat der Stadtrat am Donnerstag beschlossen, dass der Vertrag mit der Firma Ströer DSM bis Ende 2018 verlängert wird. Trotz Kritik im Vorfeld sprachen sich die Abgeordneten für diese Lösung aus. Vor allem über die Vorgehensweise der Verwaltung hatte es Unmut gegeben.

Denn die Stadt hatte dem Unternehmen, das seit Jahren einen Nutzungsvertrag für Werbung auf städtischen Grund hat, eigentlich gerade erst gekündigt: Der Vertrag mit Ströer lief über fünf Jahre, der Stadtrat hatte aber den Ablauf der Vertragsfrist zum 31. Juli 2017 auch mit einem Neubeginn gesehen, mit dem Werbekonzept sollte aufgeräumt werden. Dabei soll vieles vereinheitlicht werden: Tafeln mit Stadtplänen, Werbeuhren oder die Werbung an Straßenbahnhaltestellen.

Halle: Ausschreibung für neuen Werbevertrag europaweit

Jedoch muss der neue Werbevertrag nun europaweit ausgeschrieben werden; für die Stadtverwaltung reichte die Zeit dafür nicht aus. Durch die Vertragsverlängerung soll nun Zeit gewonnen werden, um die Ausschreibung korrekt über die Bühne zu bringen.

Immerhin geht es für die Stadt um rund 475.000 Euro, die sonst an Einnahmen futsch wären. So viel Geld zahlte Ströer nach Angaben der Stadt im letzten Jahr dafür, dass es exklusiv in Halle werben darf. Außerdem gehören dem Unternehmen 160 Wartehäuschen an Haltestellen, die ebenfalls mit Werbung ausgestattet werden.

Viele Stadträte aus Halle im Urlaub

In den kommenden Monaten werden sich die Stadträte nun dem Thema Werbekonzept und Ausschreibung widmen müssen. Dann wohl auch mit mehr Personen - wegen der Urlaubszeit waren viele Stadträte nach MZ-Informationen an der Sitzung verhindert. Die erforderliche Anzahl - mindestens die Hälfte der Parteienvertreter - war jedoch anwesend, so dass der Beschluss korrekt gefasst worden ist. (mz/szö)