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Impfaffäre Wegen Formfehler: Halles OB bleibt suspendiert und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Weitere Niederlage für Bernd Wiegand: Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Beschwerde des 64-Jährigen zurückgewiesen. Der OB kritisiert die Entscheidung scharf.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 21.01.2022, 13:32
Jurist Bernd Wiegand hat offenbar juristisch einen Fehler begangen.
Jurist Bernd Wiegand hat offenbar juristisch einen Fehler begangen. Foto: Silvio Kison

Halle (Saale)/MZ - Als Jurist hätte Halles suspendierter Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) es eigentlich wissen müssen: Wegen eines selbst verschuldeten Formfehlers ist der 64-Jährige jetzt vor dem Oberverwaltungsericht (OVG) mit seiner Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Magdeburg gescheitert. Der OB war vor dem VG mit einem Eilantrag gegen seine vorläufige Dienstenthebung durch das Landesverwaltungsamt im Zuge der Impfaffäre, ausgesprochen im Juni 2021, vorgangen. Im Dezember hatte das VG den Antrag Wiegands abgelehnt. Mit einer Beschwerde wendete er sich daraufhin an das OVG.

Das Problem: „Herr Wiegand hat die Begründung für seine Beschwerde selbst formuliert. Sein Anwalt hat den Schriftsatz nur übernommen. Das ist unzulässig. Der Anwalt hätte seine Sicht darlegen müssen“, sagte die Vorsitzende Präsident des OVG, Claudia Schmidt, am Mittwoch der MZ. Deshalb habe sich der zehnte Senat erst gar nicht mit dem Fall beschäftigt. Diese Entscheidung sei nicht anfechtbar.

Am Mittwochabend äußerte sich der OB gegenüber der MZ. Sowohl das VG wie das OVG hatten die Coronavirus-Impfverordnung nicht geprüft und sich in ihren Entscheidungen mit dieser Frage nicht auseinander gesetzt. Das OVG verstoße gegen elementare Grundsätze eines fairen Verfahrens. Der OB will nun unter anderem vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.