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Waffenrecht Waffenrecht: Kaufen ja, öffentlich abfeuern nein
Halle (Saale)/MZjam. - Wird aber aus den Nachbildungen aus kurzer Distanz auf Menschen gefeuert, kann das zu erheblichen Verletzungen führen. Der Druck, den diese Waffen entwickeln, ist so groß, dass ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss zum Tode führen kann. Erwerb und Besitz von Schreckschusswaffen sind ab dem 18. Lebensjahr in Deutschland zwar erlaubt. Für den Transport und die Nutzung außerhalb des eigenen Grundstücks, außer zur Notwehr oder als Startsignal bei Sportveranstaltungen, ist aber ein "Kleiner Waffenschein" nötig.