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Vollmacht Vollmacht: Missbrauch strafbar

27.09.2011, 19:01

Nach Erteilung der Vollmacht ist der Kontobevollmächtigte unter anderem berechtigt, Geld abzuheben, Kontoauszüge zu ziehen oder Überweisungen zu machen. Die Befugnisse können aber auch eingeschränkt oder auf eine maximale Geldhöhe festgelegt werden. Eine Kontovollmacht stellt einen Vertrauensbeweis dar. Deswegen ist es auch strafbar, wenn sich der Bevollmächtigte missbräuchlich Geld zu seinen Gunsten überweist oder abhebt.