Vogelgrippe Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Geflügelpest erreicht Halle (Saale) und Saalekreis

Halle (Saale) - Auf die Meldung folgte die schnelle Reaktion der Behörden. Am Samstag bestätigte der Saalekreis, dass bei zwei am vergangenen Montag an den Rattmannsdorfer Teichen nahe dem Schkopauer Ortsteils Hohenweiden gefundenen Reiherenten der Influzena-A-Virus H5N8 nachgewiesen wurde. Damit hat die seit Wochen in Mittel- und Westeuropa grassierende Vogelgrippe nun den halleschen Stadtrand erreicht.
Stadt und Saalekreis verhängten daraufhin am Wochenende per Allgemeinverfügung einen Sperr- und einen Beobachtungsbezirk im Ein- beziehungsweise Drei-Kilometer-Radius um den Fundort.
Diese sind mit speziellen Auflagen für Geflügel- und Haustierbesitzer verbunden. So müssen Halter in beiden Gebieten ihre Geflügelbestände beim Veterinärwesen melden und die Stallpflicht einhalten. Zudem dürfen die Tiere nicht aus dem Gebiet gebracht werden, Katzen und Hunde nicht frei herumlaufen.
Vogelgrippe erreicht Halle: Bußgelder bei Missachten der Stallpflicht
Im Sperrbezirk müssen an den Zugängen zu den Ställen Desinfektionsmatten ausgelegt, die Tiere regelmäßig medizinisch kontrolliert werden. Das hallesche Sperrgebiet reicht von der Schleuse Planena, an dessen südlichen Rand entlang bis zur Saale.
Der Stadt sind hier keine Geflügelhalter bekannt. Anders im Beobachtungsgebiet, das Beesen, Planena und Teile von Ammendorf umfasst. Hier geht die Stadt von zehn Haltern mit 130 Tieren aus.
Bereits seit Mitte November gilt in Halle und dem Saalekreis eine Stallpflicht für Geflügel. Bei Verstößen gegen die nun verhängte Allgemeinverfügung drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.
(mz)