Hausverbot an der Uni Halle? Uni Halle: Stura will rechte Studenten rauswerfen
Halle (Saale) - Der Studentenrat der Uni Halle will rechtsextreme Studenten aus der Hochschule verbannen und ihnen Hausverbot erteilen lassen. Auf ihrer Internetseite schreibt die Studentenvertretung: „Wir fordern vom Rektorat die Exmatrikulation von gewalttätigen rechtsextremen Studierenden und ein Hausverbot für gewalttätige Rechtsextremisten.“
Die Forderung bezieht sich offenbar vor allem auf Bewohner des Hauses der Identitären Bewegung (IB), das sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum Steintor-Campus befindet. Denn in der Begründung des Stura wird der Vorfall von Mitte November angesprochen.
Angriffe auf Haus der Identitären in Halle (Saale): Identitäre griffen wiederum Polizisten an
Damals hatten mit Helmen, Schlagstöcken und Schilden bewaffnete Personen aus dem Haus der IB Polizisten angegriffen. Im Umfeld des Objektes, das wiederum regelmäßig mit Farbe und Steinen angegriffen wird, kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. „Wir möchten friedlich studieren und keine gewalttätigen Auseinandersetzungen auf unserem Campus“, so der Stura.
Stura fordert Exmatrikulation von rechten Studenten: Uni Halle reagiert zurückhaltend
Die Universität hält sich mit einer Reaktion auf dessen Forderung zurück: „Zu dem konkreten Fall, der Anlass der Forderungen des Stura war, liegen der Universität derzeit zu wenige Informationen vor, um eine Aussage über Konsequenzen machen zu können“, sagte Kanzler Markus Leber auf MZ-Nachfrage. „Sollte es hier zu einem Strafverfahren kommen, wird die Universität gegebenenfalls im Anschluss entsprechend reagieren.“
Es bestehe durchaus die Möglichkeit, Studenten zu exmatrikulieren, die auf dem Campus „Gewalt gegen andere Mitglieder der Universität anwenden“ oder „in anderer Weise die Ordnung der Hochschule stören“, so Leber weiter. Das gelte auch für Störungen von Lehrveranstaltungen.
Bisher seien zwar einzelne Studenten in Lehrveranstaltungen mit Äußerungen aufgetreten, die inhaltlich der IB zugerechnet werden könnten. „Diese haben aber nach unserer Kenntnis bislang nie die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten, die auch in diesem Rahmen zu beachten ist“, sagte Leber. (mz)