Gericht gibt Eltern recht Streit um Mehrkosten: Volkssolidarität in Halle muss Verwendung von Zusatzbeitrag nun offenlegen
Das Oberlandesgericht hat entschieden: Die Volkssolidarität muss offenlegen, wofür sie den Zusatzbeitrag in der Kita „Lebensbaum“ verwendet hat. Wurden die Zusatzkosten nicht wie vereinbart für die konzeptionelle Arbeit mit den Kindern ausgegeben?
06.11.2021, 09:00

Halle (Saale)/MZ - Der Rechtsstreit zwischen Eltern und dem Träger der Kita „Lebensbaum“ am Zoo läuft bereits seit zwei Jahren. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg ein Teilurteil zugunsten der Familien gefällt: Die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser (VS) muss offenlegen, wofür sie die zusätzlich zu den Betreuungskosten erhobenen 40 Euro pro Kind pro Monat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 verwendet hat.