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Gericht gibt Eltern recht Streit um Mehrkosten: Volkssolidarität in Halle muss Verwendung von Zusatzbeitrag nun offenlegen

Das Oberlandesgericht hat entschieden: Die Volkssolidarität muss offenlegen, wofür sie den Zusatzbeitrag in der Kita „Lebensbaum“ verwendet hat. Wurden die Zusatzkosten nicht wie vereinbart für die konzeptionelle Arbeit mit den Kindern ausgegeben?

Von Tanja Goldbecher 06.11.2021, 09:00
Blick auf die Kita "Lebensbaum" in der Fischer-Von-Erlach-Straße 70.
Blick auf die Kita "Lebensbaum" in der Fischer-Von-Erlach-Straße 70. (Foto: Silvio kison)

Halle (Saale)/MZ - Der Rechtsstreit zwischen Eltern und dem Träger der Kita „Lebensbaum“ am Zoo läuft bereits seit zwei Jahren. Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg ein Teilurteil zugunsten der Familien gefällt: Die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser (VS) muss offenlegen, wofür sie die zusätzlich zu den Betreuungskosten erhobenen 40 Euro pro Kind pro Monat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 verwendet hat.