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Identitäre Bewegung Staatsanwaltschaft wollte mehr: Rechter Aktivist nach Angriff auf Zivilpolizisten in Halle verurteilt

Von Jan Schumann 24.06.2020, 19:49
Angriff auf Polizisten: Ein Beschuldigter wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mitangeklagte  wurde  freigesprochen. 
Angriff auf Polizisten: Ein Beschuldigter wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mitangeklagte  wurde  freigesprochen.  Schumann

Halle (Saale) - Am Ende des Prozesses ist sich der Oberstaatsanwalt sicher. „Sie wollten hier das Recht in die eigenen Hände nehmen“, wirft Ulf Lenzner den zwei Angeklagten am Mittwoch vor. Nur so sei erklärbar, dass sich zwei junge Männer nachts wie Polizisten ausrüsten, zu Schild und Schlagstock greifen und selbst Verdächtige verfolgen. Noch dazu mit einem gefährlichen Pfefferspray, für das Polizeieinheiten eine gesonderte Ausbildung bekommen. So ausgerüstet wollten die beiden angeklagten Aktivisten der rechtsextremen Identitären Bewegung (IB) offenbar „Rache üben“, sagt der Oberstaatsanwalt.

Verletzung in Kauf genommen

Rache dafür, dass es an ihrem campusnahen „Hausprojekt“ in Halle wiederholt zu Sachbeschädigungen und Pöbeleien gekommen sei. „Sie wollten denen eine Abreibung verpassen“, wirft Lenzner den Angeklagten vor.
Doch dazu kam es nicht in dieser Novembernacht 2017, als die zwei Identitären nach eigenen Angaben Flaschenwürfe gegen ihr Haus hörten und vermeintliche Täter verfolgten - stattdessen trafen die beiden herausstürmenden Kader auf zwei Zivilpolizisten. „Wenn ich gewusst hätte, dass es sich um Polizisten handelt, hätte ich nicht so gehandelt“, sagt der 31-jährige Beschuldigte vor Gericht.

Rechtsextreme gingen mit Schlagstock und Schild auf Polizei los

Doch in dieser Nacht gibt er einen Pfefferspraystoß auf die Beamten ab, das Amtsgericht verurteilt ihn deshalb am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten auf Bewährung. Sein Mitangeklagter wird indes freigesprochen. Das Urteil bleibt unter den Erwartungen der Staatsanwaltschaft Halle.

Nicht nur, weil Lenzner für den verurteilten Führungskader der Rechtsextremen zwölf statt acht Monate auf Bewährung gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft wollte die Angeklagten wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt sehen. Und zwar auch den jüngeren Aktivisten, obwohl er letztlich nicht angriff, kein Pfefferspray versprühte - entscheidend sei laut Staatsanwaltschaft, dass die beiden Männer gemeinsamen den Plan gefasst hätten, die Personen auf dem Campus anzugreifen. „Dafür ist es letztlich egal, ob sie die Leute als Polizisten erkannt haben“, so Lenzner.

Die Zivilpolizisten hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten sich mehrfach als Beamte zu erkennen geben, unter anderem mit einer Armbinde und lauten Rufen: „Stehen bleiben, Polizei!“ Die Beamten waren binnen Sekunden hochalarmiert, weil die heraneilenden Identitären mit Helm und Sturmhaube auf sie zukamen, Schlagstock und Baseballschläger bereits erhoben. In ihrer Not zogen die Polizisten ihre Dienstwaffen und drohten, zu schießen. Nach dem Sprühstoß mit dem Pfefferspray ließen sich die Identitären schließlich ohne Widerstand festnehmen.

Angriff auf Polizisten: Gericht bleibt unter Forderung der Staatsanwaltschaft

Dem Gericht reicht das nicht für eine Verurteilung des jüngeren Angeklagten. Richterin Kathleen Aschmann sagt, strafbar sei lediglich die Attacke des 31-Jährigen mit dem Reizgas. Dass es dafür Absprachen gab, könne sie nicht nachweisen. Dem älteren IB-Angreifer attestiert sie aber: „Sie haben es drauf angelegt.“ Der Aktivist habe billigend Verletzungen durch das Pfefferspray in Kauf genommen. Als Zeuge hatte ein Bereitschaftspolizist berichtet, wie verheerend das Reizgas wirken könne - es werde von der Polizei ausschließlich gegen Personengruppen angewendet. „Da hätten wir vermutlich alle etwas davon“, schilderte er die Wirkung im Gerichtssaal.

Staat zieht Polizei-Set ein

Der Angriff auf die Zivilpolizisten hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da die rechtsextreme IB stets ein gewaltfreies Image propagierte. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gruppe. Ihr Hausprojekt in Halle, das als eine Art Deutschlandzentrale geplant war, gilt mittlerweile als gescheitert.

Straffrei blieb am Mittwoch der Besitz zweier Präzisionsschleudern, den die Staatsanwaltschaft zunächst ebenfalls angeklagt hatte. Sie lagen griffbereit an zwei Fenstern des Hauses, mit Stahlkugeln. Laut eines Gutachtens des Landeskriminalamts fallen sie aber nicht unter das Waffengesetz. Das Gericht entschied jedoch, dass die beim Angriff verwendete Polizei-Ausrüstung - Helm, Schild, Schlagstock, Pfefferspray - eingezogen wird.   (mz)

Der Angriff fand vor dem damaligen Hausprojekt der rechtsextremen Identitären Bewegung in Halle statt.
Der Angriff fand vor dem damaligen Hausprojekt der rechtsextremen Identitären Bewegung in Halle statt.
Günter Bauer