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Zoff um Saalebrücke in Halle Sorgt eine Fahrradrampe für Flutgefahr an der Saale?

Die IG Saaleaue kritisiert die Fahrradrampe am Sandanger und sieht darin einen Verstoß gegen das Wassergesetz. Wie die Stadtwerke auf die Vorwürfe der Bürgerinitiative reagieren.

Von Dirk Skrzypczak 09.05.2025, 16:59
Hier ist die Fahrradrampe an der neuen Elisabethbrücke zu sehen. Wird durch die Zufahrt wichtige Überflutungsfläche blockiert?
Hier ist die Fahrradrampe an der neuen Elisabethbrücke zu sehen. Wird durch die Zufahrt wichtige Überflutungsfläche blockiert? (Foto: Dirk Skrzypczak)

Halle (Saale)/MZ - Seit Sommer 2024 fahren die Straßenbahnen über die neue Elisabethbrücke zwischen dem Wohnzentrum Lührmann und dem Sandanger. Neu ist auch eine Rampe für Radfahrer auf der Westseite der Brücke beim Anglerverein. Doch genau diese Rampe sorgt für Diskussionen.

Die IG Saaleaue wirft der Havag als Bauherrin vor, gegen das Wassergesetz verstoßen zu haben. Sie sieht die Gefahr, dass die Rampe die Hochwassergefahr steigert. Die Stadtwerke, zu denen die Havag gehört, dementieren.

Das sagen die Kritiker

„Man hätte den millionenschweren Neubau der Brücke nutzen können, jetzt zugunsten der Altstadtseite Verbesserungen im Hochwasserschutz vorzunehmen“, heißt es in einer Mitteilung der Interessengemeinschaft. Das Gegenteil sei aber der Fall. „Quer zum Abfluss wurde die Rampe als Fließhindernis errichtet. Sie schränkt die Abflussverhältnisse in diesem ohnehin schon stark vorgeschädigten Bereich weiter ein“, heißt es. Dies sei laut Wassergesetz verboten. „Vermutlich wird man wie immer auf einen ausgeglichenen Retentionsraum verweisen“, so die IG. Man fordere dennoch den Rückbau der Fahrradrampe und die Entsiegelung der neu verbauten Flächen, steht in dem Schreiben. Die IG Saaleaue besteht nach eigenen Angaben aus engagierten Bürgern.

Verweis auf Untersuchung

Wie die IG schon selbst vermutet, weißen die Stadtwerke die Vorwürfe zurück. Dort bezieht man sich auf das Planfeststellungsverfahren, das für den Brückenneubau erforderlich war. Im Oktober 2022 habe man den Beschluss und damit die Baugenehmigung erhalten. Die Fahrradrampe sei Teil des Verfahrens gewesen. „Somit ist die Anlage weder unzulässig, noch verstößt sie gegen geltende Gesetze“, teilen die Stadtwerke auf MZ-Nachfrage mit. Während der Planungen sei auch der Abfluss der Saale überprüft worden. Um ein Aufstauen des Wassers zu verhindern, sei die Stützweite der Brückenpfeiler vergrößert worden. Zudem habe man die Form der Pfeiler optimiert. „Unter Berücksichtigung der neu angelegten Radwegerampe wurde dadurch der Retentionsraum sogar vergrößert“, sagen die Stadtwerke. Dort will man nun aber das Gespräch mit der IG Saaleaue suchen, um die Debatte zu entschärfen.