1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Neustädter Wohnungsgesellschaft: Neustädter Wohnungsgesellschaft: GWG muss Namen ändern

Neustädter Wohnungsgesellschaft Neustädter Wohnungsgesellschaft: GWG muss Namen ändern

Von Heidi Pohle und Andreas Lohmann 09.12.2002, 20:09

Halle/MZ. - Die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG) Halle-Neustadt darf künftig nicht mehr den Begriff "Gemeinnützig" in ihrem Namen tragen. Das ist vor dem 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe in einem Vergleich entschieden worden. Auslöser ist eine Klage des Wettbewerbers EWG Hansel KG. Deren Geschäftsführer ist Ulrich Marseille, der 1996 / 97 rund 2 700 Wohnungen von der GWG erworben hatte.

Nachdem es später zum Streit über den Kauf kam, begannen auch beiderseits geführte Auseinandersetzungen, um die Namensbezeichnungen der Gesellschaften. Nach Angaben der GWG habe sie es der EWG untersagt, sich "Erste" Wohnungsgesellschaft zu nennen, wie es das Kürzel anfangs beinhaltete. Diese Forderung werde auch von Marseille befolgt.

Seinerseits verlangte der Hamburger Unternehmer von der GWG, sich nicht mehr "gemeinnützig" zu nennen, da dies den Mietern vorgaukele, man könne dort zum Selbstkostenpreis wohnen. GWG-Geschäftsführer Udo Mittinger wies Marseilles Begehren jedoch zurück und blieb bei "gemeinnützig". In zwei gerichtlichen Instanzen bekam Mittinger Recht, jedoch nicht vor dem Bundesgerichtshof. Nach Angaben der EWG habe die oberste Instanz die GWG während der mündlichen Verhandlung am Montag wegen ihres Namens "in ungewöhnlich deutlichem Ton gerügt." Die GWG nenne sich "gemeinnützig", sei dies aber eindeutig nicht, habe das Gericht festgestellt. Es handele sich nach Auffassung des 1. Zivilsenats bei der GWG um ein auf Gewinnmaximierung ausgerichtetes städtisches Unternehmen, hieß es am späten Abend in einer EWG-Erklärung.

Ab Mai 2003 muss die GWG, die rund 13 700 Wohnungen verwaltet, auf die umstrittene Beifügung verzichten, darf jedoch das Kürzel GWG weiter verwenden. Wie die GWG am Abend mitteilte, akzeptiere sie den Vergleich. Mittinger verwies auf die Entstehung des Namens im Jahre 1990. Damals habe die Volkskammer die Verwendung des Begriffs "gemeinnützig" für kommunale Wohnungsunternehmen im Sinne von "sozialer Verantwortung" und "im Gemeinsinn handelnd" legitimiert.

Wie die EWG erklärte, habe das Karlsruher Gericht beide Parteien zu einer Vergleichslösung gedrängt. Für jeden Verstoß müsse die GWG 3 000 Euro Strafe zahlen. "Wie der neue Name der GWG lautet, stehe noch nicht fest", so deren Sprecherin Doris Henning zur MZ. Möglich ist, dass der Verfahrensausgang (Aktenzeichen: BHG I ZR 25 / 01) auch für andere "gemeinnützige" Unternehmen Folgen hat.