Schlappe für Stadt Nach Streit mit Naturschutzbund: OVG stoppt weitere Steinschüttungen an der Saale in Halle
Seit Monaten gibt es Streit um Steinschüttungen zur Uferbefestigung an der Saale im Stadtgebiet. Und vorerst dürfen die Arbeiten auch nicht weitergehen.
Halle (Saale)/MZ - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Sachsen-Anhalt hat auf Antrag des Naturschutzbundes (Nabu) die Fortsetzung der Steinschüttungen vorläufig gestoppt. Bis zu einer Entscheidung des OVG in dem noch anhängigen Beschwerdeverfahren, dürfen im gesamten Stadtgebiet an der Saale keine weiteren Steinschüttungen durchgeführt werden. Das teilte der Nabu am Dienstag mit
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle erreicht
Die Stadt hatte geplant, weite Bereiche der Ufer an der Saale im Stadtgebiet mit Wackersteinen zu befestigen. Gegen dieses Vorhaben hatte es von Anfang an vielfältigen Protest gegeben. Der Nabu hatte daraufhin am Montag mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Halle erreicht, dass innerhalb der Schutzgebiete keine Steinschüttungen erfolgen dürfen. Mit einer Beschwerde beim OVG will der Nabu zudem auch die Schüttungen außerhalb der Schutzgebiete an den Ufern der Saale unterbinden, damit alternative Uferbefestigungen, beispielsweise durch robuste Bepflanzungen, geprüft werden können.
Laut Nabu drohen irreparablen Schäden für Lebensräume und geschützte Arten
Der Stadtrat hatte in seiner letzten Sitzung einen Beschluss gefasst, wonach nur noch an ganz wenigen Stellen geschüttet werden dürfe, und auch an diesen erst dann, wenn entsprechende Planungen vorgelegt und die Notwendigkeit dieser Schüttungen seitens der Stadtverwaltung nachgewiesen worden seien. Hiergegen hatte die Stadtverwaltung Widerspruch eingelegt und angekündigt, die Steinschüttungen fortsetzen zu wollen.
Der Nabu hatte daraufhin beim OVG beantragt, die Fortsetzung dieser Steinschaltungen vorläufig zu unterbinden, weil es ansonsten zu irreparablen Schäden für Lebensräume und geschützte Arten an den Ufern kommt. Diesem Argument ist das OVG nun gefolgt und hat die Fortführung der Steinschüttungen unterbunden. Das Verbot gilt so lange, bis das OVG über die anhängige Beschwerde des Nabu endgültig entschieden habe, heißt es in einer Mitteilung