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Nach Masern-Fällen in Halle Nach Masern-Fällen in Halle: 14 Schulverbote am Giebichenstein-Gymnasium "Thomas Müntzer"

Von Jan Schumann 06.05.2015, 15:39
Nicht ohne meinen Impfpass: Am Giebichenstein-Gymnasium mussten die Schüler am Dienstag ihre Ausweise vorzeigen.
Nicht ohne meinen Impfpass: Am Giebichenstein-Gymnasium mussten die Schüler am Dienstag ihre Ausweise vorzeigen. dpa Lizenz

Halle (Saale) - Um neue Maserninfektionen im Stadtgebiet zu verhindern, hat das Gesundheitsamt Halle am Mittwoch weitere Schüler des Giebichenstein-Gymnasiums „Thomas Müntzer“ (GTM) vom Unterricht freigesprochen. Das teilte Amtsärztin Christine Gröger mit. Es handelt sich um zwei Neunt- und acht Elftklässler, die nicht oder nicht ausreichend gegen die hochansteckende Virusinfektion geimpft sind. Insgesamt gelten nun für vierzehn Gymnasiasten der Schule Betretungsverbote bis Ende der kommenden Woche, darunter sind auch zwei GTM-Schüler aus dem Saalekreis.

Schüler vom Unterricht befreit

Weil vor einer Woche drei GTM-Schüler an Masern erkrankt waren, hatte das hallesche Gesundheitsamt eine umfassende Impfpasskontrolle an dem Gymnasium angeordnet. Klassenkameraden der Erkrankten wurden vorsorglich vom Unterricht befreit, wenn sie keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen konnten. Innerhalb der restlichen Klassenstufen war die Impfpass-Kontrolle laut Schulleiter Thomas Gaube rein präventiv. Im Falle weiterer Erkrankungen würden die Impfdaten sofort vorliegen – so hatte es das Gesundheitsamt angeordnet. Ein erteiltes Betretungsverbot wurde am Mittwoch wieder aufgehoben.

Die meldepflichtigen Masern sind eine hochansteckende, leicht übertragbare Virus-Infektionskrankheit. Symptome sind die typischen roten Hautflecken und Fieber. Hinzu können lebensgefährliche Lungen- und Hirnentzünden kommen. Masern bei Erwachsenen sind ebenso häufig wie bei Kindern - oft aber mit deutlich schwerwiegenderen Komplikationen verbunden.

Für eine vollständige Immunisierung werden Kinder normalerweise im Alter von elf bis 14 Monaten zum ersten Mal geimpft und ein zweites Mal im Alter von 15 bis 23 Monaten. Mediziner empfehlen, dass bei einem Krankheitsausbruch Kontaktpersonen, die nach 1970 geboren wurden und einen unklaren Impfstatus haben, eine entsprechende Schutzimpfung erhalten.

Seit Oktober 2014 ist Berlin von einer Masern-Welle betroffen. Insgesamt wurden dem dortigen Landesamt für Gesundheit und Soziales seit Ausbruch der Krankheit 1.172 Fälle gemeldet. Die Zahl der Neuerkrankungen sei inzwischen relativ niedrig, sagte eine Sprecherin, aber von einem Ende des Ausbruchs könne man noch nicht sprechen. Von den Erkrankten wurden 282 in Krankenhäusern behandelt. Auch aus Sachsen und Thüringen wurden steigende Masernfälle gemeldet.

Die Berliner Masern-Welle hat eine bundesweite Diskussion um eine Masern-Impfpflicht entfacht. Wegen der Gefährlichkeit der Erkrankung sollte die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, sagen viele Mediziner. Impfgegner hingegen warnen vor möglichen Nebenwirkungen.

„Ich gehe nicht davon aus, dass wir hier von weiteren Erkrankungen hören werden“, sagte Schulleiter Thomas Gaube. „Wenn es an unserer Schule weitere Übertragungswege gegeben hätte, wüssten wir das wahrscheinlich schon.“

In den vergangenen Tagen hatte das Gesundheitsamt im halleschen Stadtgebiet 16 Masernfälle registriert, darunter waren auch Einzelfälle in Schulen und Kindertagesstätten. (mz)