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Nach 30 Jahren laufen Pachtverträge aus Nach 30 Jahren laufen Pachtverträge aus: Sorge um 7.000 DDR-Garagen in Halle-Neustadt

Von Dirk Skrzypczak 20.03.2019, 06:00
Gerd Wiesener, Sven Homann und Henning Wagner (von links nach rechts) sind im Vorstand des Garagenvereins „GIG II“. In einer Befragung sprachen sich 78 Prozent der Vereinsmitglieder dafür aus, dass der Vorstand mit der Stadt über einen Kauf des Grundstücks verhandeln darf.
Gerd Wiesener, Sven Homann und Henning Wagner (von links nach rechts) sind im Vorstand des Garagenvereins „GIG II“. In einer Befragung sprachen sich 78 Prozent der Vereinsmitglieder dafür aus, dass der Vorstand mit der Stadt über einen Kauf des Grundstücks verhandeln darf. Dirk Skrzypczak

Halle (Saale) - Henning Wagner hat vor über 40 Jahren den Garagenkomplex in der Lilienstraße mit aufgebaut. Auf der grünen Wiese am Rande der Neustadt zogen sich die Arbeiter der Buna-Werke 530 Garagen hoch. Wer so einen Unterstand wollte, musste freiwillig 300 Arbeitsstunden leisten und 2.000 DDR-Mark zahlen. Heute wird die Anlage vom Garagenverein „GIG II“ bewirtschaftet. Und nicht nur seine Mitglieder sorgen sich um die Zukunft der DDR-Garagen. Zum 31. Dezember 2019 läuft der Nutzungsvertrag mit der Stadt aus.

„Wir haben uns rechtzeitig mit der Situation befasst und sowohl mit der Stadt als auch den Fraktionen Gespräche geführt. Noch ist unklar, wie es weitergeht“, sagt Wagner. In der Neustadt befinden sich 18 Gemeinschaften mit 7.000 Garagen in der gleichen misslichen Lage. Sie wurden vor dem Mauerfall auf städtischem Boden gebaut und 1989 vertraglich für 30 Jahre den Garagenbesitzern überlassen.

Garagen in Halle: Viel privates Geld ist in die Unterhaltung und Pflege der Anlagen geflossen

Viel privates Geld ist seitdem in die Unterhaltung und Pflege der Anlagen geflossen. Doch es gibt ein Problem: „Im Einigungsvertrag wurden die Garagen vergessen. Die Bundesregierung hat deshalb versucht, den Schaden zu begrenzen und das Schuldrechtsanpassungsgesetz verabschiedet“, sagt Sven Homann, in der GIG II für Rechtsfragen zuständig. Dieses Gesetz bezieht sich auf jene Verträge, die vor dem 2. Oktober 1990 geschlossen worden sind und schützt die Interessen der Garagennutzer.

Beispielsweise galt lange Zeit ein Kündigungsschutz. Und das Gesetz regelt auch, was nach dem Ende des Nutzungsvertrags mit den Garagen passiert, sollte die Stadt andere Plänen mit ihren Grundstücken haben. Dann müssten die Garagenbesitzer ihre Bauten auf eigene Kosten abreißen.

Was wird aus den DDR-Garagen in Halle?

Was wird aus den DDR-Garagen? Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) will keine neuen Verträge schließen und die Nutzung unbefristet weiter gestatten - allerdings mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch die Höhe der Pacht soll sich nicht ändern. Sie beträgt je nach Standort zwischen 40 und 180 Euro pro Garage und Jahr. Die Linke wiederum macht sich dafür stark, dass die Stadt den Gemeinschaften neue Pachtverträge anbietet, deren Laufzeit 15 Jahre beträgt. Auch soll festgeschrieben werden, dass die Garagenbesitzer später nicht für einen etwaigen Abriss zahlen müssen. Der Beschlussantrag wurde im Februar im Stadtrat vertagt.

„Eine Nutzung ohne Vertrag ist gefährlich und nicht akzeptabel. Kommt ein Investor, der sich für das Areal interessiert, sind wir weg. Wir würden als Verein das Grundstück mit unserer Garagenanlage daher gern kaufen. Dann hätten wir Rechtssicherheit und könnten investieren“, sagt Vereins-Chef Wagner. 45 Euro pro Quadratmeter habe man der Stadt geboten. Die Stadt habe bislang kein Angebot vorliegen, sagt hingegen die Beigeordnete Judith Marquardt. Der Verkauf der Grundstücke an die Garagengemeinschaften sei für die Stadt aber durchaus eine Option. (mz)