Frau in den Schritt gefasst Laternenfest in Halle (Saale): Frau in den Schritt gefasst - Grapscher verurteilt

Halle (Saale) - Als eine damals 18-Jährige mit ihrem Freund in der Schlange zur Bühne auf dem Laternenfest vergangenen Jahres wartete, griff ihr plötzlich der Mann hinter ihr ins Hosenbein und an den Hintern. Die junge Frau erstattete noch am selben Abend Anzeige gegen den 27 Jahre alten Syrer.
Am Donnerstag musste sich der in Halle-Neustadt lebende anerkannte Asylberechtigte, der 2015 nach Deutschland kam, vor dem Amtsgericht verantworten. In der Anklage stand allerdings nichts von Belästigung oder Nötigung, sondern: Beleidigung.
Grapschattacke auf Laternenfest gilt in diesem Fall nur als sexuelle Beleidigung
Der Grund: Bis November vergangenen Jahres galt eine solche Grapsch-Attacke noch als tätliche Beleidigung. Dann wurde das Strafrecht geändert. „Der Angeklagte hat Glück, denn heute wäre so ein Fall definitiv als sexuelle Nötigung eingestuft worden mit dementsprechend höheren Strafen“, so die Staatsanwältin. Weil zum Tatzeitpunkt noch die alte Bestimmung galt, muss der Syrer danach angeklagt werden.
Seine Frau und die gemeinsamen beiden Kinder kamen mit zum Amtsgericht. „Haben Sie überhaupt mal darüber nachgedacht, wie sich ihre Frau fühlt, wenn sie so etwas machen?“, fragte der Richter den Angeklagten. „Ja, und es tut mir auch sehr leid“, ließ der arbeitslose Maler von seinem Dolmetscher übersetzen.
Grapschattacke auf dem Laternenfest 2016: Richter will mit Urteil ein Zeichen setzen
Er räumte zu Beginn des Prozesses alle Vorwürfe ein und entschuldigte sich bei der jungen Klägerin für sein Verhalten. Seine Tat sei nicht geplant, er habe in dem Moment überhaupt nicht nachgedacht und aus Dummheit gehandelt. Hätte er damals deutsch sprechen können, hätte er sich an Ort und Stelle entschuldigt, beteuerte er. Mit der Entschuldigung war es für den Angeklagten aber nicht getan.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten Geldstrafen bis zu 600 Euro. Der Richter legte zur Überraschung aller aber in seinem Urteil noch einen drauf und verhängte eine Geldstrafe, die doppelt so hoch war, wie die Staatsanwaltschaft forderte. 1.200 Euro muss der nicht vorbestrafte Angeklagte zahlen.
„So eine Tat ist eine erhebliche Missachtung der Person und hat eine ganz andere Dimension als eine verbale Beleidigung, sie ist ehrverletzend und ganz klar keine Bagatelle“, so der Richter. Im Hinblick auf ähnliche Vergehen etwa auf dem Laternenfest dieses Jahr oder die Silvesternacht in Köln wolle er ein dementsprechendes Zeichen setzen. (mz)