1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. "Klare Versäumnisse": "Klare Versäumnisse": Initiative will vor EuGH gegen A143 klagen

"Klare Versäumnisse" "Klare Versäumnisse": Initiative will vor EuGH gegen A143 klagen

Von Dirk Skrzypczak 07.07.2020, 07:55
Zunächst muss die neue Trassenführung der Landesstraße 159 fertig sein, bevor  es an die eigentlichen Bauwerke für die Autobahn geht.
Zunächst muss die neue Trassenführung der Landesstraße 159 fertig sein, bevor  es an die eigentlichen Bauwerke für die Autobahn geht. Foto Schellhorn/Grafik MZ

Halle (Saale) - Die Bürgerinitiative (BI) Saaletal kämpft weiter gegen den Lückenschluss der A143 zwischen Bennstedt und der A14 und will vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage gegen den Bau der A143 zwar abgewiesen. Aber in der Urteilsbegründung fanden unsere Rechtsexperten klare Versäumnisse“, schreibt die BI auf Facebook. Ohne den EuGH hätte der Fall nicht entschieden werden dürfen.

Gruppe bittet um Spenden

Um vor Gericht ziehen zu können, wirbt die BI um Spenden. 50.000 Euro werden benötigt, erklärt die Initiative. So habe das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass die Auswirkungen der Autobahn auf die betroffenen Flora-Fauna-Habitat-Erweiterungsflächen nicht untersucht werden müssen. Das sieht die BI anders und verweist auf das europäische Naturschutzrecht. Demnach dürften prioritäre Lebensräume nur nach einer Anhörung der Europäischen Kommission beeinflusst werden. Dies sei nicht erfolgt.

„Wir sind derzeit mit verschiedenen Umweltverbänden im Gespräch, die eine Klage mit der BI als Kooperationspartner in die Wege leiten können“, heißt es. Zudem bereite man eine Vertragsverletzungsbeschwerde für den EuGH vor. Das deutsche Rechtssystem weise eine Lücke in der Frage auf, wie man bei Konflikten zwischen nationalem und europäischem Recht vorzugehen habe. „Ein solches Verfahren erzielt eine durchschlagende Wirkung“, ist die Initiative überzeugt.

Das sagt die Deges

Die Gesellschaft Deges, die das 360 Millionen Euro teure Vorhaben umsetzt, sieht einer möglichen Klage gelassen entgegen. „Die naturschutzfachlichen Planungen für die A143 erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben. Die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Insofern gehen wir davon aus, dass eventuelle weitere rechtliche Schritte keine Auswirkungen auf den Fortgang der Arbeiten haben werden“, antwortet das Unternehmen auf MZ-Nachfrage.

Der 12,7 Kilometer lange Lückenschluss soll 2025 fertig sein. Derzeit wird bei Salzmünde am neuen Streckenverlauf für die Landesstraße 159 gearbeitet, die mit einer Anschlussstelle für die A143 versehen wird und einen anderen Trassenverlauf benötigt. (mz)