1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Impfaffäre um OB von Halle: Gericht lehnt Verfahren ab - Bernd Wiegand zurück?

Landgericht lehnt Klage ab Impfaffäre: Kein Strafverfahren gegen OB von Halle - Wiegand fordert Rückkehr ins Rathaus

Seit April 2021 ist Halles Oberbürgermeister Wiegand suspendiert, weil er Impfstoff gegen das Coronavirus veruntreut haben soll. Warum das Landgericht das anders sieht.

Von Dirk Skrzypczak Aktualisiert: 04.03.2023, 12:35
Kehrt Bernd Wiegand jetzt in den Ratshof zurück?
Kehrt Bernd Wiegand jetzt in den Ratshof zurück? Foto: dpa

Halle (Saale)/MZ - Paukenschlag im Verfahren gegen Halles suspendierten Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos): Das Landgericht Halle hat am Freitag die Klage der Staatsanwaltschaft in der Impfaffäre abgelehnt.

Impfaffäre in Halle: OB Wiegand soll Corona-Impfstoff veruntreut haben

Wiegand war vorgeworfen worden, im Frühjahr 2021 Impfdosen gegen das Coronavirus veruntreut und gegen die Impfordnung verstoßen zu haben. Außerdem soll der OB Protokolle gefälscht haben, um seine Taten nachträglich zu legitimieren.

Lesen Sie auch: Impfaffäre in Halle - Suspendierter OB Bernd Wiegand: „Die Stadt verliert an Kraft“

Landgericht lehnt Klage ab: Zukunft von Halles OB Wiegand offen

Vor einem Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, seitdem wurde der Fall geprüft. Das Gericht sieht indes keine Verfehlungen, weil Bestimmungen zum Umgang mit den Impfstoffen offenbar rechtswidrig waren.

Als Mitglieder des Katastrophenschutzstabs habe der OB zudem das Recht gehabt, Protokolle auch im Nachgang ändern zu können. Unklar ist, ob das Landesverwaltungsamt die Beurlaubung Wiegands jetzt noch aufrechterhält.

Klage abgelehnt: Halles OB Wiegend fordert Aufhebung seiner Suspendierung

Nach der Entscheidung des Landgerichts in Halle hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye (CDU), am Freitag aufgefordert, seine Suspendierung unverzüglich aufzuheben. „ohne die Rechtsgrundlagen zu prüfen, wurde ich mit einfacher Mehrheit vom Stadtrat und vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes vorläufig suspendiert. Das Landesverwaltungsamt zieht das Disziplinarverfahren seit zwei Jahren in die Länge, indem es immer neue Vorwürfe konstruiert und parallel an die Staatsanwaltschaft weiterleitet“, sagte Wiegand.

Die Verlierer der OB-Wahl würden keinen Hehl daraus machen, dass ihnen ein langwieriges Ermittlungsverfahren „bis zum Ende meiner Amtszeit gelegen käme“. Den Befürwortern der Suspendierung gehe es um politische Interessen, ihn aus dem Amt zu drängen. Wiegands Verteidiger Sebastian Vogel wertete die Entscheidung des Gerichts als mutig.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde Gerichts-Entscheidung ein - neue Vorwürfe vom Landesverwaltungsamt gegen Wiegand

Die Staatsanwaltschaft Halle hat beim Oberlandesgericht in Naumburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, die Klage gegen Wiegand in der Impfaffäre nicht zuzulassen. Zudem weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass beim Landgericht eine weitere Anklage gegen den OB vorliegt. Sie betrifft die Vorgänge um den früheren Leiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft EVG. Über diesen Fall sei noch nicht entschieden worden.

Unterdessen soll Wiegand laut Landesverwaltungsamt suspendiert bleiben. „Eine unmittelbare Auswirkung auf das Disziplinarverfahren und die Suspendierung entfaltet die Entscheidung zunächst nicht. Das Landgericht hat mit seiner Entscheidung den Sachverhalt um die vorzeitigen Impfungen von Mitgliedern der Verwaltung und des Stadtrates aus strafrechtlicher Sicht beurteilt.

Die dienstrechtliche Beurteilung bemisst sich an abweichenden Pflichten, die nicht ohne Weiteres mit einem strafrechtlich sanktionierten Verhalten gleichzusetzen sind“, sagte Sprecherin Denise Vopel der MZ. Das Disziplinarverfahren sei zudem in Teilen auch aufgrund einer weiteren Anklageerhebung in Zusammenhang mit Vorwürfen u.a. der falschen uneidlichen Aussage ausgesetzt. Diese Anklage sei vom vorliegenden Beschluss des Landgerichts nicht umfasst.

Das Landesverwaltungsamt hat das Disziplinarverfahren gegen Wiegand unterdessen sogar noch ausgeweitet. Nach MZ-Informationen steht der OB im Verdacht, ein Dienstvergehen begangen zu haben. Demnach soll Wiegand in mindestens 25 Fällen dienstliche Ressourcen für private Zwecke genutzt haben. Konkret wird ihm vorgeworfen, von 2018 bis 2020 Mitarbeiter der Stadtverwaltung damit beauftragt zu haben, Tische für private Restaurantbesuche zu reservieren.