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Falschaussage vor Gericht Halles Ex-OB Wiegand rechtskräftig verurteilt

Weil er als Zeuge vor Gericht falsch ausgesagt haben soll, wurde Bernd Wiegand zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte er Revision ein. Um welchen Fall es geht.

Aktualisiert: 05.08.2025, 11:00
Halles ehemaliger Oberbürgermeister Bernd Wiegand
Halles ehemaliger Oberbürgermeister Bernd Wiegand (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Halle (Saale)/MZ. - Halles ehemaliger Oberbürgermeister Bernd Wiegand ist wegen falscher uneidlicher Aussage rechtskräftig verurteilt worden. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Halle hatte Wiegand im April 2024 wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Euro verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatte der damalige OB im Oktober 2020 in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle als Zeuge in drei Punkten bewusst falsch ausgesagt.

In diesem Zivilprozess hatte der ehemalige Geschäftsführer der Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG), deren Aufsichtsratsvorsitzender Wiegand zum damaligen Zeitpunkt war, von der EVG ein rückständiges Geschäftsführergehalt gefordert.

Wiegand sagte in dem Prozess als Zeuge aus. Gegen seine Verurteilung legte er anschließend Revision ein. Diese wurde vom Bundesgerichtshof nun als unbegründet verworfen. Konkreter begründet wurde der Beschluss jedoch nicht. Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig.