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Halle Halle: Streit um das Auto am Haken

Von Michael Falgowski 22.10.2012, 19:41

Halle (Saale)/MZ. - Von der öffentlichen Hand abgeschleppt zu werden, das kostet 145 Euro - wenn kein Bußgeld erhoben wird. Von einem privaten Parkplatz aus dem ruhenden Verkehr aber entfernt zu werden, ist 189 Euro teuer. Letzte Erfahrung hat Ulrike Kämper machen müssen. Die aus Münster stammende Geschäftsfrau ärgerte sich sehr, nachdem auf dem Parkplatz vor dem Com-Center in der Nähe des Riebeckplatzes ihr Auto abgeschleppt wurde. Nun vermutet sie Abzocke. Und sie will sich wehren.

Dabei räumt sie ihren Fehler ein. "Man fährt da eine kleine Abfahrt hinunter und schaut dann eher nach links und rechts. Dabei habe ich das Schild übersehen, auf dem unter dem ,P' auf die Höchstpark-Dauer von einer Stunde und die Parkscheiben-Pflicht hingewiesen wird." Sie habe zunächst gedacht, ihr Auto sei gestohlen worden. Erst als ein Abschleppauto vorgefahren sei, das schon den nächsten Parksünder auflud, habe sie begriffen. "Sehr pampig haben mir die Fahrer dann bestätigt, dass sie gerade mein Auto abgeschleppt hätten." Kämper fühlt sich ungerecht behandelt. "Anhand meiner Handy-Gespräche vor und nach meinem geschäftlichen Termin im Com-Center kann ich nachvollziehen, dass das Auto bereits nach 35 Minuten aufgeladen worden sein muss." Und das Schild sei wirklich nicht gerade auffällig. "Ich bin später noch mal hin, um mir das anzugucken: Von zehn Autos, die dort parkten, hatten nur vier eine Parkscheibe im Innern liegen." Wer, fragt sie nun, habe denn ein Interesse daran, dort immer wieder Autos abschleppen zu lassen. Und das schon nach so kurzer Zeit?

Die naheliegende Antwort wäre: das Abschleppunternehmen. In diesem Fall die Firma Wetterau. Deren Chef Christoph Wetterau verneint den Vorwurf einer schlecht beschilderten Parkplatz-Abschleppfalle. "Wir erhalten den Auftrag konkret vom Besitzer des Grundstücks." Die Beschilderung des Parkplatzes sei zudem eindeutig. Und, soweit er wisse, warte dieser Besitzer bei Autos ohne Parkscheibe immer eine Stunde ab, bevor er abschleppen lasse. Obwohl er auch gleich abschleppen könnte. "In diesem konkreten Fall wurden die aus der Beschilderung sich ergebenden Vorgaben auch hinsichtlich der Zeit korrekt eingehalten." Der Grundstückseigentümer habe übrigens nichts davon, den Abschleppwagen zu rufen.

Die 189 Euro bleiben als Werklohn beim Abschleppunternehmen. Die Höhe, so Wetterau, orientiert sich an den Preisen, die der Verband der Berge- und Abschleppunternehmer (VBA) festlege. "Der niedrigere städtische Falschparkerpreis ist der Ergebnis einer Ausschreibung."

Ulrike Kämper will sich indes gegen das Abschleppen nicht abfinden. Sie hat die Causa ihrem Anwalt übergeben. Warum? "Manchmal muss man sich auch wehren." Ihr Auto hat sie freilich schon ausgelöst - und gezahlt.